Abstract
Zusammenfassung. Im ersten Teil meines Aufsatzes versuche ich zu zeigen, dass Meinongs Satz vom Aussersein des reinen Gegenstandes auf Quines These hinausläuft, dass Variablen, die im Einflussbereich eines intentionalen Verbs liegen, nicht durch Quantoren gebunden werden können, die sich außerhalb dieses Bereichs befinden. Im zweiten Teil diskutiere ich eine Schwierigkeit für meine Interpretation: Meinong hält – im Gegensatz zu Quine – an der Idee fest, dass intentionale Zustände Relationen zwischen Personen und Gegenständen sind. Hätte Meinong diese Idee nicht fallenlassen müssen, wenn er mit Quine im Hinblick auf die Bindbarkeit von Variablen im Einflussbereich intentionaler Verben einig gewesen wäre? Ich löse dieses Problem, indem ich verschiedene Möglichkeiten durchspiele, wie man Quines Diktum über das „Hineinquantifizieren“ akzeptieren und dennoch an der Idee der gegenständlichen Gerichtetheit von intentionalen Zuständen festhalten kann. Eine von Meinong selbst ins Auge gefasste Möglichkeit arbeitet mit der Unterscheidung zwischen dem „Hilfsgegenstand“ und dem „Zielgegenstand“ eines intentionalen Zustands.