Tierethik, Tiernatur und Moralanthropologie im Kontext von § 17, Tugendlehre

Kant Studien 96 (3):336-363 (2005)
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Abstract

Vor mehr als 150 Jahren formulierte Arthur Schopenhauer in seiner Preisschrift über die Grundlage der Moral Kritikpunkte an Äußerungen Kants zum moralischen Verhältnis des Menschen zu den Tieren, die seither zu den tierethischen Standardvorwürfen an die Adresse der Kantischen Ethik gehören und ihr völlige tierethische Leistungsunfähigkeit attestieren. Schopenhauer sieht jede „ächte Moral“ durch den Satz beleidigt, daß die vernunftlosen Wesen Sachen wären und daher auch bloß als Mittel, die nicht zugleich Zweck sind, behandelt werden dürften. In Uebereinstimmung hiemit wird, in den Metaphysischen Anfangsgründen der Tugendlehre, § 16, ausdrücklich gesagt: ‚Der Mensch kann keine Pflicht gegen irgend ein Wesen haben, als bloß gegen den Menschen‘; und dann heißt es § 17: ‚Die grausame Behandlung der Thiere ist der Pflicht des Menschen gegen sich selbst entgegen; weil sie das Mitgefühl an ihrem Leiden im Menschen abstumpft, wodurch eine der Moralität im Verhältniß zu anderen Menschen sehr diensame, natürliche Anlage geschwächt wird.‘ Also bloß zur Uebung soll man mit Thieren Mitleid haben, und sie sind gleichsam das pathologische Phantom zur Uebung des Mitleids mit Menschen

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