Schuld und gewissen bei Abelard
Dialektik (1):129--143 (2003)
| Abstract | In Abelards Kommentar zum Römerbrief erscheint das Handeln contra conscientiam als eines gegen das eigene Urteil über andere. Abelard bezieht sich hier vor allem auf eine frühere Stelle im selben Brief, wo Paulus schreibt, jeder werde nach dem Gesetz gerichtet, das er sich selbst gibt (Rom 2,1). Was wir an Anderen verur- teilen, erläutert er, stehe dadurch auch unserer eigenen conscientia entgegen, und nur ein Handeln gegen die conscientia sei Sünde. Damit wird die goldene Regel, auf die Abelard ad Rom 2,15 verweist, zu dem Gebot, nach der eigenen Überzeugung zu handeln. So, wie wir tun sollen, was wir von Anderen erwarten, müssen wir auch einfach nur tun, was wir von uns selbst erwarten. Der enge Zusammenhang zwischen goldener Regel und dem Gebot, nach der eigenen conscientia zu handeln, beruht auf einer Einsicht in die Natur von Regeln und Handlungsgründen: Eine Regel, ebenso wie ein Grund oder eine Rechtfertigung, gilt nie allein für eine konkrete Handlung, sondern immer für eine Klasse von Handlungen. Da jeder, der sein Handeln allgemeinen Regeln unterwirft, diese auch Anderen nahelegt, unterliegt das eigene Handeln umgekehrt, was seine Rechtfertigung angeht, deren Urteil, so weit sich nämlich die allgemeinen Regeln darin niederschlagen. | |||||||||
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