Abstract
Spinozas und Humes Staatstheorien werden zuerst unter dem Aspekt der Staatsvertragstheorie verglichen, die von Hume kritisiert worden ist, während Spinoza sie zunächst vertreten hat. Es wird gezeigt, daß Spinoza, indem er diese Theorie später fallen ließ, ein Selbstkorrektur vorgenommen hat, weil die Staatsvertragstheorie unter Spinozas metaphysischen Prämissen haltlos ist. Spinoza und Hume werden dann unter dem Gesichtspunkt der Legitimität staatlicher Machtausübung verglichen. Hier liegen beide insofern nahe beieinander, als sie die Legitimität von Herrschaft auf die Erfüllung gewisser allgemeiner Staatszwecke gründen; andererseits besteht die Differenz, daß Spinoza den bürgerlichen Gehorsam allein durch die überlegene Macht des Staates gewährleistet sieht, während Hume die These vertreten hat, daß die Autorität der Regierung niemals allein auf Macht, sondern vor allem auf der Überzeugung der Bürger von ihrem generellen Nutzen beruht