Octavians Rechtsstellung im Januar 27 v. Chr. und das Problem der „Übertragung“ der res publica

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Octavians Rechtsstellung im Januar 27 v. Chr. und das Problem der „Übertragung“ der res publica
Börm, Henning; Havener, Wolfgang

From the journal Historia Historia, Volume 61, June 2012, issue 2

Published by Franz Steiner Verlag

article, 9173 Words
Original language: German
Historia 2012, pp 202-220
https://doi.org/10.25162/historia-2012-0011

Abstract

Die Begründung des augusteischen Prinzipats wird oft mit dem „Staatsakt“ im Januar 27 v. Chr. in Verbindung gebracht. Der princeps gab später zu Protokoll, er habe damals die res publica in die Verfügungsgewalt von Senat und Volk überführt. Seit Mommsen lag der Fokus der Forschung meist auf den staatsrechtlichen Aspekten des Vorgangs und auf der Frage, welche Vollmachten Octavian abgab. Tatsächlich aber hatte er zu diesem Zeitpunkt keine relevante Rechtsstellung mehr inne, die er hätte aufgeben können. Seine Position beruhte nicht auf rechtlichen Grundlagen. Die Inszenierung diente daher allein dazu, seiner Alleinherrschaft eine für die Nobilität akzeptable Form zu geben.

Author information

Henning Börm

Wolfgang Havener