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Nutz, tagalt oder mär Das wissensorganisierende Paradigma der philosophia practica als literarisches Mittel der Sinnstiftung in Heinrich Wittenwilers Ring

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Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Die dreiteilige Grundstruktur des Ring Heinrich Wittenwilers orientiert sich an dem aristotelisch-scholastischen Modell der philosophia practica, das das menschliche Handlungswissen in die drei Bereiche der ethica, oeconomica und politica ordnet. Die Intention des Ring ist eine zweifache: er vermittelt auf der Basis dieses Paradigmas Anweisungen zum richtigen Verhalten mittels doctrinae und exempla, für die er die falschen Handlungen eines Bauernkosmos einsetzt, und er bietet eine Lesart an, welche die Bauernhandlung als fabula einer standesunangemessenen Selbsterhöhung der Bauern interpretiert.

Abstract

The Ring, written by Heinrich Wittenwiler, is divided into three parts. This structure is based on the Aristotelian-scholastic model of the philosophia practica, which arranges the knowledge of human activity in the three areas of ethica, oeconomica and politica. So the intention of the Ring is twofold: it instructs men how to live in the right manner using doctrinae and exempla to teach and illustrate its moral, whereby negative examples are taken from the behaviour of the peasantry, and it invites interpretation as a fabula of peasants, who presumptuously aspire to an inappropriate social status.

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Literature

  1. So etwa Kurt Ruh, „Ein Laiendoktrinal in Unterhaltung verpackt. Wittenwilers Ring“, in: Ludger Grenzmann, Karl Stackmann (Hrsg.), Literatur und Laienbildung im Spätmittelalter und in der Reformationszeit, Symposion Wolfenbüttel 1981, Germanist. Symposien, Berichtsbände 5, Stuttgart 1984, 344–355, bes. 353.

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  2. So etwa Bruno Boesch, „Phantasie und Wirklichkeitsfreude in Heinrich Wittenwilers ‚Ring‘“, ZfdPh 67 (1942), 139–161, hier: 141.

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  3. So Hans-Jürgen Bachorski, „Der Ring: Dialogisierung, Entdifferenzierung, Karnevalisierung“, Jahrbuch der Oswald von Wolkenstein-Gesellschaft 8 (1994/95), 239–258, hier: 241.

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  4. Gustav Ehrismann hat in einer Rezension von Wießners Edition (ZfdPb 56 [1931], 470–472, hier: 472) erstmals die Lehren des Ring ohne ihren narrativen Kontext betrachtet und eine Hierarchisierung in der Reihenfolge a) religiöser Elementarunterricht, b) praktische Lehren, c) Hofkunst, d) Krieg, e) philosophia moralis vermutet. Christoph Gruchot (Heinrich Wittenwilers „Ring“. Konzept und Konstruktion eines Lehrbuches, GAG 475, Göppingen 1988), der einerseits die Auffassung vertritt, daß Wittenwiler die mittelalterliche Lebensalterlehre „als partielles Ordnungsschema für den Aufbau seines Buches verwendet“ habe (90), hat andererseits diese Gliederung modifiziert und eine Zweiteilung nach allgemeiner Lehre (1. Lehren zur „sei“, 2. Lehren zum „leib“ 3. Lehren „gen der weit“) und besonderer Lehre (1. Liebe und Werbung, 2. Ehe und Hausstand, 3. Konflikte und Krieg) vorgeschlagen (181). Beide Vorschläge aber gliedern die Lehre, und geben nicht die Wittenwilersche Gliederung selbst wieder. Die von Josef Nadler („Wittenweiler?“, Euphorion 27 [1926], 172–184, hier: 172) eher beiläufig gemachte Bemerkung: „Der die letzte Hand an dieses Gedicht legte, hat es als geschlossenen Kreis alles Wissenswerten gedacht, als Anleitung zum persönlichen, häuslichen, öffentlichen Leben und Handeln“ (Hervorhebung von mir), trifft dagegen intuitiv genau das Richtige, ist aber von der Forschung nicht weiter wahrgenommen worden.

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  5. Die Frage nach der Struktur des Ring ist einer der wenigen Punkte, die heute nicht umstritten sind. Die Darstellung der Forschungsliteratur zur Struktur bei Riha (Anm. 4), 197–206: „3. 10 Stil, Erzählhaltung und Komposition“, 200–205 zur Struktur, braucht deshalb diese Frage überhaupt nicht zu berühren, sondern referiert Untersuchungen zu Motivwiederholungen, zum Aufbauprinzip der additiven und zyklischen Reihung, zu den Topoi des Ring und zum Prinzip der ‚epischen Verklammerung‘. Die neueste Arbeit zu Strukturfragen (Hartmut Kokott, „Ordnung und Chaos. Strukturierungen im Ring Heinrich Wittenwilers“, in: Silvia Bovenschen [u.a.] [Hrsg.], Der fremdgewordene Text. Festschrift für Helmut Brackert, Berlin, New York 1997, 73–84) geht nur der formalen Organisation einzelner Lehrpartien nach, die nach Meinung des Autors zahlensymbolisch bestimmt ist. Allerdings findet sich die numerische Ordnung meistenteils schon in den Quellen, wo sie andere Gründe hat.

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  6. Die frühzeitige Einigung der Forschung darauf, daß eine sachbedingte Systematik nicht der Struktur des Ring zugrunde liegt, scheint mir zum einen dadurch verursacht zu sein, daß die Germanistik bis in die sechziger Jahre hinein die wissensvermittelnde Literatur des Mittelalters nicht zu ihren Gegenständen rechnete (vgl. etwa den bezeichnenden Legitimationsversuch der Fachprosaforschung von Seiten ihres Begründers Gerhard Eis: „Für die deutsche Literatur glaubte man lange Zeit, die Fachliteratur vernachlässigen zu können, weil die vorhandene Kunstdichtung stimmenreich und hochstehend ist. Aber das so gewonnene Bild entspricht nicht der Wirklichkeit, denn auch in der deutschen Literatur nimmt das Fachschrifttum einen breiten Raum und einen hohen Rang ein und es gibt räumliche Gebiete und Zeitstrecken, wo es das Übergewicht hat“. Gerhard Eis, Mittelal terliche Fachliteratur, 2., durchgesehene Aufl., Stuttgart 1967, 64f.) und von daher ihr Interesse mehr auf die ‚literarischen ‘Aspekte des Ring lenkte. Die Frage nach den Quellen Wittenwilers aus der wissensvermittelnden Literatur war demgegenüber zweitrangig. Bezeichnenderweise widmen die beiden Forschungsüberblicke von Riha (Anm. 4) und Bernward Plate (Heinrich Wittenwiler, Erträge der Forschung 76, Darmstadt 1977) diesem Punkt kein eigenes Kapitel. Die meisten Quellenbelege hat schon Wießners Kommentar aus dem Jahr 1936 (Anm. 1) gebracht, die aber vielfach zu ergänzen und zu korrigieren sind. Grundlegende neue Forschungen zu dieser Frage stammen erst aus der Zeit nach der Öffnung der Germanistik für den Bereich der wissensvermittelnden Literatur; zu nennen wären etwa die Arbeiten von Mittler 1967 (Anm. 18), Glier 1971 (Anm.22), Zaenker 1979 (Anm.25), Weiss-Amer 1989 (Anm.36) und Ehlert 1990 (Anm.42).-Ein zweiter Grund ist sicherlich darin zu sehen, daß schon frühzeitig (Entdeckung 1856 durch Ludwig Unland, Untersuchung 1908 durch Wießner) der Bauernhochzeitsschwank Metzen hochzit als Quelle Wittenwilers für den zweiten Teil des Ring ausgemacht werden konnte und dies zu der Auffassung geführt hat, Wittenwiler habe die Idee zu seinem Ring aus dieser Quelle empfangen und seine Dichtung aus dem Schwank entwickelt (vgl. Riha [Anm.4], 155–160), indem er das Hochzeitsfest mit Werbung und Krieg „ergänzte“.

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  7. Ich berücksichtige dabei allerdings nur jene Partien, die sich nicht auf kurze Spruchweisheiten beschränken. Zu den rot gekennzeichneten Partien insgesamt vgl. Helmut Funke, Die graphischen Hinweise Wittenwilers für das Verständnis seiner Dichtung „Der Ring“, Diss. Münster 1973.

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  8. Ich gebe im folgenden auch einige Hinweise auf mögliche Quellenbereiche der wissensvermittelnden Literatur, die aber weder systematisch sind noch verifiziert wurden. Angesichts der rhetorischen Bildung Wittenwilers, die in dem gesamten Text durchschlägt (vgl. dazu Jürgen Babendreier, Studien zur Erzählweise in Heinrich Wittenwilers Ring, Diss. Kiel 1973), scheint mir jedoch besonders der Bereich der Artes dictaminis, deren Sammlungen noch nicht für Wittenwiler ausgewertet wurden, für eine Untersuchung besonders ergiebig.

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  9. Wießner, Kommentar (Anm. 1), 16, meint, „Die Schilderung Mätzlis … parodiert das ritterliche Frauenschönheitsideal“, und nennt verschiedene Vergleichsstellen bei Wolfram von Eschenbach, Oswald von Wolkenstein u.a. Der Schönheitspreis dieser Art gehört aber auch als Teil der captatio benevolentiae zu den elementaren Bestandteilen der Musterliebesbriefe, wie sie in den mittelalterlichen und humanistischen Artes epistolandi enthalten sind. Vgl. etwa die Ausführungen des Franciscus Niger in seinem Opusculum scribendi epistolas (Leipzig, Konrad Kachelofen um 1495, HC 11861) zu der epistola turpis, die an eine Geliebte geschrieben wird, um deren Liebe zu gewinnen: (epistolam amatoriam) in partes quatuor diuidemus Jn quarum prima beniuolentia captabimus ab ea persona ad quam scribimus laudantes ipsam triplici laude … Tercio a pulcritudine, que maiorem habet commendationem et efficatiam in amore (f. [10]v). Vgl. dazu Frank Fürbeth, „Zum literarischen Status der Liebesbriefe in den humanistischen ‚Modi epistolandi‘“, Jahrbuch der Oswald von Wolkenstein-Gesellschaft 11 (1999), 49–64 (mit weiterer Literatur).

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  10. Elmar Mittler, Das Recht in Heinrich Wittenwilers „Ring“, Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte 20, Freiburg 1967, 30, verweist auf einen Brief des Papstes Innozenz an Bischof Bertold von Metz vom 17. August 1206, der z. T. wörtliche Übereinstimmung zeigt.

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  11. Wittenwiler beschreibt hier Turnier und Stechen als die zwei Formen eines ritterlichen Turniers, nämlich Massenkampf und Tjost (Einzelstechen). Dazu wird eine besondere Variante des Massenkampfes genannt, bei dem die Gegner kampfunfähig gemacht und gefangen genommen („gezäumt“) wurden; die Ritter wurden dabei von sog. „kippern“ unterstützt, die mit Keulen und Stöcken auf die Angegriffenen einprügelten. Vgl. dazu Claudia Händl, „Hofieren mit stechen und turnieren. Zur Funktion Neitharts beim Bauernturnier in Heinrich Wittenwilers Ring“, ZfdPh 110 (1991), 98–112, hier: 98f. (mit Bezug auf Josef Fleckenstein [Hrsg.], Das ritterliche Turnier im Mittelalter. Beiträge zu einer vergleichenden Formen- und Verhaltensgeschichte des Rittertums, Veröff. des Max Planck Instituts für Geschichte 80, Göttingen 1985). Woher Wittenwiler sein Turnierwissen bezieht, läßt Händl offen (103). Vgl. zu dieser Frage auch

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  12. Edmund Wießner, „Neidhart und das Bauernturnier in Heinrich Wittenwilers Ring“, in: Festschrift Max H. Jellinek zum 29. Mai 1928 dargebracht, Wien, Leipzig 1928, 191–208, bes. 193–196.

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  13. Ingeborg Glier, Artes amandi, MTU 34, München 1971, 236.

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  14. Wießner, Kommentar (Anm. 1) vermutet hinter dem Zitat aus der gschrift „Den frawen ist der ars ze prait, Das hertz ze smal“ (2102f.) eine Bibelstelle, die er aber nicht verifizieren konnte. Der Verweis auf die sexuelle Lüsternheit der Frau ist in der misogynen Literatur des Mittelalters zentrales Argument und wird besonders mit der weiblichen Komplexion begründet, die nach der mittelalterlichen Humorallehre durch das Überwiegen der Kälte und Feuchte gekenzeichnet ist; dieser „Feuchtigkeitsüberschuß im Körper der Frau verleihe dieser eine unbegrenzte Fähigkeit, geschlechtlich zu verkehren. Nie werde dieser Hunger gestillt“. (Claude Thomasset, „Von der Natur der Frau“, in: Christiane Klapisch-Zuber [Hrsg.], Geschichte der Frauen, Bd. 2, Mittelalter, Frankfurt, Paris, New York 1993, 55–83, hier: 61). Eine Zusammenstellung der einschlägigen Stellen bei

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  15. Vern L. Bullough, „Medieval Medical and Scientific Views of Women“, Viator, Medieval and Renaissance Studies 4 (1973), 485–501. - Der zweite Teil der Warnung vor den Frauen, der Hinweis auf ihre prinzipielle Untreue, findet sich schon in der Schrift De amore des

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  16. Andreas Capellanus („Inconstans etiam mulier regulariter invenitur.“ - „Praeterea nulla mulier tanta fidei puritate colligatur amico vel manet unita marito.“ E. Trojel [Hrsg.], Andreae Capellani Regii Francorum De Amore lihri très, Hauniae 1892, Neudruck München 1964, 345 u. 354).

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  17. Karl Zaenker, „Zur Arzt-Szene in Wittenwilers Ring“, Seminar 15 (1979), 1–14, hier: 4–8.

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  18. Jürgen Schulz-Grobert, Deutsche Liebesbriefe in spätmittelalterlichen Handschriften. Untersuchungen zur Überlieferung einer anonymen Kleinform der Reimpaardichtung, Hermaea N.F. 72, Tübingen 1993, 158, Anm.40 u. 216f. weist auf die Übereinstimmung dieses Liebesbriefstellers mit den Liebesbriefen Wittenwilers im Formelinventar hin.

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  19. Wießner, Kommentar (Anm.1), 142, weist auf die Ähnlichkeiten zwischen dem Schönheitspreis Bertschis (3650ff.) und der Beschreibung eines idealen Rekruten in der Epitoma rei militaris des Vegetius hin (Alf Önnerfors, P. Flavii Vegeti Renati Epitoma Ret Militaris, Bibliotheca Scriptorum Graecorum et Romanorum Teubneriana, Stuttgart, Leipzig 1995, I, 6, 4).

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  20. Vgl. P. Egino Weidenhiller, Untersuchungen zur deutschsprachigen katechetischen Literatur des späten Mittelalters. Nach den Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek, MTU 10, München 1965, 13f. u. 223–229.

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  21. Melitta Weiss-Amer, „‚Straubs Gesundheitslehre‘: Wittenwilers Ring im Kontext mittelalterlicher Fachliteratur“, in: Medieval German Literature. Proceedings from the 23rd International Congress on Medieval Studies. Kalamazoo, Michigan, May 5–8, 1988, GAG 507, Göppingen 1989, 171–180, hier: 176f.

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  22. Martha Keller, Beiträge zu Wittenwilers „Ring“, Diss. Zürich 1935, 96–105.

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  23. Trude Ehlert, „‚Doch so fülle dich nicht satt!’ Gesundheitslehre und Hochzeitsmahl in Wittenwilers Ring“, ZfdPh 109 (1990), 68–85, hier: 79–82.

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  24. Die hier von Wittenwiler durch die rote Farbe als Lehre gekennzeichneten „Raufereien“ zwischen Fesafögili, Dietreich, Snellagödel und dem Zwerg lassen sich in verschiedene Formen der körperlichen Auseinandersetzung zergliedern: 1. Fassen des Gegners bei Kopfhaar und Bart (6484–6490), 2. Schlag mit der Faust auf Ohren, Nase, Herz und Gurgel (6502–6507), 3. Anlaufen des Gegners und Ausheben durch Angriff an der Körpermitte (6562–6565), 4. Festhalten der Füße und dadurch erfolgende Störung des Gleichgewichts (6567–6570), 5. Anlaufen des Gegners und Ausheben durch Griff an dessen Beine (6576–6579), 6. Ausheben des Gegners durch Griff an dessen Gürtel (6593-6595). Alle diese Schläge und Griffe gehören zu den kunstgerechten Stücken der spätmittelalterlichen Ringerlehren, wie sie im Spätmittelalter von berufsmäßigen Ringmeistern unterrichtet und handschriftlich überliefert wurden (vgl. dazu Rainer Welle, „… und wisse das alle höbischeit kompt von deme ringen“. Der Kingkampf als adelige Kunst im 15. und 16. Jahrhundert. Eine sozialhistorische und bewegungsbiographische Interpretation der handschriftlichen und gedruckten Ringlehren des Spätmittelalters, Forum Sozialgeschichte 4, Pfaffenweiler 1993). Die Ringerlehren kennen drei Grundstellungen: das gegenseitige Fassen mit ausgestreckten Armen, das körpernahe Fassen mit beiderseitiger Umschlingung des Gegners, das als „Bauernringen“ bezeichnet wird, und das sog. „zulaufende Fassen“, das aus einer aufeinander zugehenden Bewegung der Ringer entsteht und als Fortsetzung eines vorher stattgefundenen Kampfes, durchaus auch mit Waffen, aufgefaßt wird (Welle, 335–343). Der Zwerg exemplifiziert also das zulaufende Fassen, wobei Ausheben an Füßen und Körpermitte zu den Grundgriffen gehört (vgl. etwa die älteste Ringerlehre des sog. Juden Ott, in

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  25. Gustav Hergsell, Talhoffers Fechtbuch [Gothaer Codex] aus dem Jahre 1443, Prag 1889, 29–34). Auch das Fassen an Haaren und Bart und das Schlagen mit der Faust war innerhalb des Ringkampfs üblich (vgl. Fecht- und Ringbuch/Vermischtes Kampfbuch. Augsburg, Universitätsbibliothek, Cod. I.6.4°2, Farbmikrofiche-Edition, Einführung und Beschreibung der Bilderhandschrift von Hans-Peter Hils, Codices figurati - Libri picturati 2, München 1991, f. 16r-20v u. 33r-74v, hier: f. 67r: Item mer ein stuck wen dir ainer nach dem maul siecht…, f. 69v: Item so du mit ainem raufst vnd er dir vast zw starck ist so vass in mit der rechten hant pey dem har vnd mit der tencken stos in in dj zend …). Die Ringerkunst gehört als Teil des ritterlichen Nahkampfes zur adeligen Ausbildung und damit auch zum kriegstheoretischen Grundwissen, was beispielsweise dazu führt, daß in der ältesten deutschsprachigen Übersetzung der Epitoma rei militaris eine kleine Ringerlehre eingefügt wurde (vgl. dazu Frank Fürbeth, „Die Epitoma rei militaris des Vegetius zwischen gelehrt-humanistischer Lektüre und ritterlicher Ausbildung: zu einer weiteren unbekannten deutschen Übersetzung aus der Wiener Artistenfakultät“, PBB, im Druck), und was die Stellung der Wittenwilerschen Ausführungen vor der eigentlichen kriegerischen Auseinandersetzung erklärt. Es ist also anzunehmen, daß Wittenwiler eine der zeitgenössischen Ringerlehren exzerpierte (wobei allerdings die älteste überlieferte Lehre, eben die des Juden Ott, wohl später als der Ring selbst entstanden ist), oder daß Wittenwiler, wenn er hier aus Gemeinwissen schöpfte, zumindest Kenntnis von dem Stellenwert der Ringerlehren in der adeligen Ausbildung hatte.

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  26. Wießner, Kommentar (Anm. 1), 233. Die Ausführungen bei Vegetius betreffen allerdings die Übung der Soldaten in den verschiedenen Schlachtformationen, wobei die von Wießner herangezogene Stelle den Übergang von einer Doppelreihe zu einer „acies quadrata“, einer viereckigen Formation, nennt (vgl. Önnerfors [Anm. 31], 45). Von einer Aufstellung Rücken an Rücken und mit ausgerichteteten Lanzen, wie es Wittenwiler schreibt (mit den ruggen chechleich do; Seu schluogen ire lantzen für, V. 6627f.) ist hier allerdings nicht die Rede; zu denken wäre also eher an die Kampfweise der Eidgenossen, die durch diese Taktik der „Spießerhaufen“ auch Reiterheere in freiem Feld besiegen konnten (vgl. dazu Volker Schmidtchen, Kriegswesen im späten Mittelalter. Technik, Taktik, Theorie, Weinheim 1990, 231–236).

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  27. Die Ansprache des Heerführers Strudel (8107–8178) mit der Aufforderung zur Beichte, der Vorbereitung des Kampfes und der Einsetzung der Hauptleute hat eine Parallele in der Kriegsordnung des Philipp von Seideneck vom Ende des 15. Jahrhunderts, in der Musterreden des Heerführers aus Anlaß des Auszugs des Heeres in das Feld, der Bestellung der Bannerleute und der Verteilung der Beute enthalten sind (Kurt Neubauer, Das Kriegsbuch des Philipp von Seideneck vom Ausgang des 15. Jahrhunderts. Untersuchung und kritische Herausgabe des Textes der Karlsruher Handschrift, Diss. Heidelberg 1963, 97–103). Dem Eindruck der Kriegslehre nach waren solche Musterreden für solche Anlässe im Umlauf; sie könnten also auch schon Wittenwiler in zeitgenössischen Kriegslehren oder artes dictaminis zur Verfügung gestanden haben.

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  28. Wießner, Kommentar (Anm. 1) weist mehrfach auf die Übereinstimmungen zwischen den Vorschriften Wittenwilers und denen des Ritterspiegel des Johannes Rothe hin (zu 8266ff., 8275ff.) und vermutet als gemeinsame Vorlage das ps.-aristotelische Secretum secretorum (278, s. v. 8275ff.), das im 74. Kapitel eine kurze Kriegslehre enthält (Hiltgart von Hürnheim, Mittelhochdeutsche Prosaübersetzung des „Secretum Secretorum“, hrsg. Reinhold Möller, DTM 56, Berlin 1963, 150–154, Kap. 74: De regimine bellatorum, forma aggrediendi bellum et provocationibus eorundem). Anders als es Wießner durch seine Wortwahl nahelegt („und endlich wurzelt ja … die ganze kriegswissenschaftliche Literatur des Mittelalters in Vegetius“), basiert das Secretum in diesem Teil allerdings auf der Taktika des Anonymus Byzantinus und dem Stratêgikon von Ps.-Mauritius

  29. (vgl. Gundolf Keil, „Secretum secretorum“, Verfasserlexikon, 2. Aufl., Berlin, New York 1978ff., VIII [1992], 993–1013, hier: 994). Tatsächlich benutzt Johannes Rothe die Epitoma rei militaris des Vegetius

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  30. (vgl. Pamela Kalning, Die Vegetius-Rezeption in Johannes Rothes ‚Ritterspiege‘, Masch. Magister-Arbeit Tübingen 1998. Ich danke der Verfasserin für die Überlassung eines Exemplars ihrer Arbeit), so daß auch bei Wittenwiler anzunehmen ist, daß er sich auf die Epitoma stützt. Eine Auflistung vergleichbarer Stellen findet sich bei Keller (Anm. 42), 143–144. Angesichts der exzerptartigen Auswahl aus den Büchern der Epitoma und der Kombination mit Anleitungen, die auf zeitgenössische Kriegspraxis rekurrieren (vgl. Anm. 51), ist es wahrscheinlich, daß ihm schon eine Bearbeitung der Epitoma vorgelegen hat, wie sie im 14. und 15. Jahrhundert mehrfach vorgenommen wurde

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  31. (vgl. dazu Frank Fürbeth, „Die deutschsprachige Rezeption des Vegetius im Mittelalter“, in: Horst Brunner [Hrsg.], Die Wahrnehmung und Darstellung von Kriegen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, Imagines Medii Aevi 6, Wiesbaden 2000, 141–166) oder wie sie in anderen Texten, vor allem Fürstenspiegeln, eingegliedert wurde

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  32. (vgl. Foster Hallberg Sherwood, Studies in medieval uses of Vegetius ‘Epitoma rei militaris, Diss, [masch.] Los Angeles 1980 [vervielfältigt als University Microfilm, Ann Arbor, Mich.]). Eine nähere Untersuchung dieser Frage ist von der von Pamela Kalning vorbereiteten Dissertation zum dritten Teil des Ring zu erwarten.

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  33. Ich folge hier den instruktiven und hilfreichen Ausführungen von Ortrun Riha („Das systematologische Defizit der Artesforschung. Überlegungen zur mittelalterlichen deutschen Fachliteratur“, Archiv für das Studium der neueren Sprachen und Literaturen 229 [1992], 254–276), die nachweist, daß die Systematisierung der deutschen Fachliteratur nach dem Modell der drei Artes-Reihen des Hugo von St. Viktor, wie sie von der germanistischen Fachprosaforschung vorgenommen wurde, nicht der mittelalterlichen Praxis entspricht. Dagegen schlägt sie vor, zur Rekonstruktion des zeitgenössischen Verständnisses von den Sammelhandschriften selbst auszugehen, in denen diese Texte überliefert wurden und die sie mit Gerhard Eis als „Buch von Menschen, Tieren und Garten“ benennt (ebd., 262). Typisch für diese Handschriften sei die „kleinfeldrige Zusammenstückung möglichst zahlreicher Vorlagen“ (267) - ein Phänomen, das auch in der Zusammenstellung der Lehrpartien bei Wittenwiler zu beobachten ist -, besonders aber die daraus resultierende Folge, daß die einzelnen Texte bzw. Textstücke ihren Werkcharakter verlieren und somit nicht mehr nach ihrem Inhalt und ihrer Form, sondern einzig nach ihrer Funktion innerhalb des Kontextes der Sammelhandschrift bestimmbar sind (269). So sehr hier Riha im einzelnen zuzustimmen ist, bleibt allerdings doch auch darauf hinzuweisen, daß die Unbrauchbarkeit der Artes-Systematik Hugos von St. Viktor für eine Gliederung der deutschen mittelalterlichen Fachliteratur nicht bedeutet, daß nicht andere Systematisierungsversuche des Mittelalters noch als Paradigma vor der Ordnung in den Handschriften stehen, wie ich in anderem Zusammenhang gezeigt habe

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  34. (vgl. dazu Frank Fürbeth, „Die Stellung der Artes magicae in den hochmittelalterlichen ‚divisiones philosophiae‘“, in: Ursula Schaefer [Hrsg.], Artes im Mittelalter, Berlin 1999, 249–262) und wie es sich im Fortgang dieser Untersuchung zeigen wird.

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  35. Bezeichnend dafür ist ist, daß die bei jeder Textuntersuchung und -edition zu findende Auflistung der einzelnen Textzeugen in zahlreichen Fällen nicht überlieferungsgeschichtlich, sondern stemmatologisch orientiert ist und daher bei der Beschreibung der Handschriften auf Angaben zur Provenienz und zu den handschriftlichen Kontexten verzichtet. Selbst Arbeiten, die vor allem der Überlieferung eines Textes gewidmet sind, wie etwa die Untersuchung des äußerst wirkmächtigen ps.-aristotelischen Secretum Secretorum, das nach Auffassung Wießners Wittenwiler als Quelle gedient haben könnte (vgl. oben Anm. 55), durch Friedrich Wurms (Studien zu den deutschen und den lateinischen Prosafassungen des pseudo-aristotelischen „Secretum secretorum“, Diss. Hamburg 1970), nennen jeweils nur die Textzeugen und sind daher für die vorliegende Untersuchung nur bedingt zu gebrauchen.

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  36. Vgl. C.D.M. Cossar, The German Tranlations of the Pseudo-Bernhardine Epistola de cura rei familiaris, GAG 166, Göppingen 1975

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  37. Volker Zimmermann, „Lehre vom Haushaben“, Verfasserlexikon, 2. Aufl., Berlin, New York 1978ff., V [1985], 662–667.

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  38. Ich umgehe damit bewußt konkurrierende Termini wie „Hausbuch“ oder „Buch vom Menschen, Tier und Garten“ (zu diesem Terminus Riha [Anm. 59]), weil diese entweder, wie im Fall des „Hausbuchs“, in der Verwendung nicht eindeutig festgelegt sind, oder, wie im Fall des „Buchs vom Menschen, Tier und Garten“ den Handschriftentyp gerade über seinen Inhalt und nicht über seine Funktion charakterisieren. Eine Übersicht über die Verwendung des Hausbuchbegriffs in der Forschung bietet Bernhard Schnell („Das ‚Hausbuch ‘als Überlieferungsträger. Zu Michael de Leone und zum ‚Iatromathematischen Hausbuch‘“, in: Gundolf Keil [Hrsg.], Würzburger Fachprosa-Studien. Beiträge zur mittelalterlichen Medizin-, Pharmazie- und Standesgeschichte aus dem Würzburger medizinhistorischen Institut, Würzburger medizinhistorische Forschungen 38, Würzburg 1995, 118–133), der selbst allerdings zwar auf die Gebrauchsfunktion als Definiens dieses Handschriftentyps hinweist, dann aber als bestimmende Charakteristika das „private! ] Interesse des Besitzers an den verschiedenartigsten Texten“ und „die enge Verbindung zwischen dem Buch und einer bestimmten Person bzw. Familie, mit anderen Worten, einem ‚Haus‘“ benennt (ebd., 130). Diese Anbindung an eine historische Person und deren Interessen individualisiert aber gerade die jeweilige Handschrift und läuft damit dem Bestreben einer Typologisierung nach der Funktion zuwider. Deutlich wird dies daran, daß einerseits Handschriften aus dem privaten Interesse und für das „Haus“ des Besitzers entstanden sind, die kaum als „Hausbücher“ bezeichnet werden können (ich nenne als Beispiel nur die Manessische Liederhandschrift), und daß andere Handschriften von dem Terminus nicht erfaßt würden, die zwar Texte gleicher Funktion zu dem gleichen Zweck versammeln, aber nicht von und für eine konkrete Person geschrieben wurden; es ist ja immerhin der Fall denkbar, daß solche Handschriften eben nicht nach dem privaten Interesse, sondern nach der Vorgabe eines zugrundeliegenden Paradigmas dessen, was in eine solche Handschrift gehört, geschrieben wurden.

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  39. Daß zu diesem Kernbestand bei den hier herangezogenen Handschriften immer auch die Epistola de cura et modo familiaris gehört, ergibt sich natürlich aus der Auswahl der Handschriften als Überlieferungsträger dieses Textes. Trotzdem aber scheint die Lehre vom Haushaben programmatisch für diesen Handschriftentyp zu sein, was an der lateinischen Überlieferung der Epistola zu überprüfen wäre. Als Beispiel nenne ich nur das sog. Hausbuch des Michael de Leone (vgl. dazu Peter Keyser, Michael de Leone [+ 1355] und seine literarische Sammlung, Würzburg 1966), das aus zwei Teilen bestand, von denen heute nur noch der zweite erhalten ist (heute München, ÜB, 2° Cod. ms. 731. Die Hs. ist eingehend beschrieben bei

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  40. Gisela Kornrumpf, Paul-Gerhard Völker, Die deutschen mittelalterlichen Handschriften der Universitätsbibliothek München, Die Handschriften der Universitätsbibliothek München 1, Wiesbaden 1968, 66–107; ebd. 73–77 Abdruck des Inhaltsverzeichnisses des verlorenen ersten Teils). Das Hausbuch fing in seinem ursprünglichen Bestand mit einer lateinisch-deutschen Version von Paternoster, Ave Maria und Credo sowie anderen Gebeten an, gefolgt von der Epistola de cura rei familiarisa es setzt also programmatisch die für das „Buch vom Haushaben“ typische Überlieferungssymbiose der drei christlichen Hauptgebete und der Epistola an den Anfang. Es folgen weitere typische Stücke des „Buchs vom Haushabe“, so ein Auszug aus dem Fürstenspiegel des Aegidius Romanus De regimine principum, den Hausbau betreffend (II, 3, 3–4, Regulae artis edificatorie), die Disticha Catonis, der Renner Hugos von Trimberg, der Lucidarius und mehrere Regimina sanitatis. Auch die anderen Texte und Textzusammenstellungen entsprechen meistenteils dem Gebrauchszweck eines „Buchs vom Haushaben“: so zahlreiche Gebete, der Facetus Cum nihil utilius, d.i. eine lateinische Spruchsammlung mit „Anstands- und Verhaltensregeln für das praktische Leben (Tischzucht, Wanderschaft u.a.)“ (so

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  41. Rüdiger Schnell, „Facetus“, Verfasserlexikon, 2. Aufl., Berlin, New York 1978ff., II [1980], 700–703, hier 701 f.), juristische Fallbeispiele und -entscheidungen, ein Libellus de plantationibus arborum, Lieder und Sprüche Frauenlobs und Freidanks, ein Buch von der spise kochery und weitere medizinische Traktate, u.a. zum Aderlaß, zur Pestvorsorge und zum Einfluß der Monate. In den Kontext eines „Buchs vom Haushaben“ passen allerdings auf den ersten Blick nicht die Texte und Textsammlungen, die z. T. nur hier überliefert sind und die unter diesem Aspekt das Interesse der Germanistik auf das Hausbuch des Michael de Leone gelenkt haben: die Goldene Schmiede, Das Turnier von Nantes und die Klage der Kunst Konrads von Würzburg (Unica), Bispel und Mären des Stricker, Lieder Walthers von der Vogelweide, Lieder Reimars, Reden des „Königs vom Odenwald“ (Unica), Sprüche Frauenlobs und des Marners, Reden Lupoid Homburgs (Unica). Bernhard Schnell (Anm. 69), 125, vermutet als Grund für die Aufnahme eines Teils dieser „literarischen“ Texte, daß es sich dabei um „Würzburger Literaten“ gehandelt habe, die Michael de Leone im Fall des „Königs vom Odenwald“ und Lupoid Homburgs vielleicht auch persönlich gekannt habe. Es wäre im weiteren aber zu überprüfen, ob die Werke dieser „Würzburger Literaten“ nicht vielleicht auch Wissen im Sinne eines „Buchs vom Haushaben“ vermittelten.

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  42. Als „Hausbuch“ hat auch Ingeborg Glier schon den Ring bezeichnet. Vgl. Ingeborg Glier, Die deutsche Literatur im späten Mittelalter. 1250–1370, 2. Teil: Reimpaar gediehte, Drama, Prosa, Geschichte der deutschen Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1987, 111, 1, 138–141, hier: 141. Sie verweist hier ebenfalls auf das Hausbuch des Michael de Leone.

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  43. Vgl. etwa die Handschrift HR 131 des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, die neben einigen typischen Texten eines „Buchs vom Haushaben“ - Die vier Angeltugenden, Mariengebete, die Lere und underweisung des Albertanus de Brescia, bei der es sich um die deutsche Übersetzung von dessen drei Traktaten De amore Dei et proximi, De doctrina arte dicendi et tacendi und Liber consolationis et consilii handelt (vgl. Hans-Joachim Koppitz, „Albertanus von Brescia“, Verfasserlexikon, 2. Aufl., Berlin, New York 1978ff., I [1978], 151–154 [ohne diese Hs.])-vor allem zahlreichen Stücke zu Turnier- (Turnierordnung), Wappen- und Heroldswesen (Wappengedichte, Vom Ursprung der Herolde) und Adels- und Ständelehre ( Vom Ursprung des Adels, Der Bauern Lob, Ein hupscher Spruch von den pauern) enthält. Zu der Hs. vgl. Annemarie Bartl, „Der tugent regel. Ein anonymer deutscher Fürstenspiegel des 15. Jahrhunderts. Untersuchung und Edition“, PBB (Tüb.) 111 (1989), 411–445, 418f., und

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  44. Frank Fürbeth, „‚Vom Ursprung der herolde‘. Ein humanistischer Brief als heraldischer Fachtraktat“, PBB 117 (1995), 437–488 (mit Edition des Textes).

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  45. Zur philosophischen Einleitungsliteratur des Mittelalters immer noch grundlegend Ludwig Baur (Hrsg.), Dominicus Gundissalinus, De Divisione Philosophiae. Nebst einer Geschichte der philosophischen Einleitung his zum Ende der Scholastik, Beiträge zur Geschichte der Philosophie des Mittelalters IV, 2–3, Münster 1903.

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  46. Vgl. dazu neben Baur (Anm. 78) auch P. Hadot, „Les divisions des parties de la philosophie dans l’antiquité“, Museum Helveticum 26 (1979), 201–223

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  47. Ruedi Imbach, „Einführungen in die Philosophie aus dem XIII. Jahrhundert. Marginalien, Materialien und Hinweise im Zusammenhang mit einer Studie von Claude Lafleur“, Freiburger Zeitschrift für Philosophie und Theologie 38 (1991), 471–493, hier: 478, Anm. 25.

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  48. Al-Farabi, Catâlogo de las ciencias, hrsg. Angel Gonzalez Palencia, 2. Aufl., Madrid 1953 (Edition des arabischen Textes, der lateinischen Übersetzung durch Gerhard von Cremona, einer lateinischen Adaption mit einer spanischen Übersetzung). Vgl. auch Muhsin Mahdi, „Science, Philosophy, and Religion in Alfarabi’s Enumeration of the Sciences“, in: John Emery Murdoch, Edith Dudley Sylla (Hrsg.), The Cultural Context of Medieval Learning, Boston Studies in the Philosophy of Science 26, Dordrecht, Boston 1975, 113–145.

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  49. Vgl. dazu auch Georg Wieland, Ethica - Scientia Practica. Die Anfänge der philosophischen Ethik im 13. Jahrhundert, Beiträge zur Geschichte der Philosophie und Theologie des Mittelalters. Texte und Untersuchungen N.F. 21, Münster 1981, 39f.

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  50. Eine Parallele findet sich in der Yconomica Konrads von Megenberg (Konrad von Megenberg, Werke. Ökonomik, hrsg. Sabine Krüger. 3 Bde., MGH Staatsschriften des späten Mittelalters III, 5, 1–3, Stuttgart 1973, 1977 u. 1984), die „Konrad zu einer regelrechten Enzyklopädie ausgebaut [hat]. Sie ‚umfaßt ebenso die Pflege des Gartens wie das Geheimnis der Eucharistie‘“

  51. (Georg Steer, „Konrad von Megenberg“, Verfasserlexikon, 2. Aufl., Berlin, New York 1978ff., V [1985], 221–236, hier: 229, nach Krüger, Bd.1, XXX), also genau das Spektrum eines „Buchs vom Haushaben“. Die Yconomica war Teil eines Fürstenspiegels, „der nach dem Muster des Aegidius Romanus in das peripatetische Schema der Moralphilosophie gegliedert ist: Monastik, Ethik des Einzelnen, Ökonomik, Lehre vom Hause, und Politik, Lehre vom Staat“.

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  52. (Sabine Krüger, „Das Rittertum in den Schriften des Konrad von Würzburg“, in: Josef Fleckenstein [Hrsg.], Herrschaft und Stand. Untersuchungen zur Sozialgeschichte im 13. Jahrhundert, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 51, Göttingen 1977, 302–328, hier: 302).

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  53. Allerdings gibt es durchaus auch handschriftliche Zusammenstellungen von solchen Texten in der Ordnung der philosophia practica. So ließ beispielsweise der Südtiroler Adlige Anton von Annenberg um 1470 die Übersetzungen von Ciceros De officiis, von Enea Silvio Piccolominis De miseriis curialium und von einer Bearbeitung der Epitoma rei militaris in genau dieser Reihenfolge zusammenbinden; da De officiis im Mittelalter als die grundlegende Schrift der Ethik galt, und da Piccolominis Hofsatire nichts anderes ist als eine ins Negative gewendete Lehre vom Haushaben, decken die drei Texte tatsächlich die drei Bereiche der philosophia practica ab. Vgl. zu dieser Hs. Frank Fürbeth, „Eine unbekannte deutschsprachige Vegetius-Übersetzung aus der Bibliothek des Anton von Annenberg“, ZfdA 124 (1995), 278–297, hier: 281–284.

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  54. Das mittelalterliche Hausbuch, 2 Bde., Bd. 1: Faksimile, Bd. 2: Kommentarband, hrsg. Christoph Graf zu Waldburg-Wolfegg, München, New York 1999. Teile der Hs. sind auch faksimiliert in: Christoph Graf zu Waldburg-Wolfegg, Venus und Mars. Das Mittelalterliche Hausbuch aus der Sammlung der Fürsten zu Waldburg Wolfegg, München, New York 1997. Eine schwarz-weiße Vollfaksimilierung erfolgte schon 1912: Das mittelalterliche Hausbuch, nach dem Originale im Besitze des Fürsten von Waldburg-Wolfegg-Waldsee hrsg. Helmuth Th. Bossert, Willy F. Storck, Leipzig 1912. Zu der Hs. vgl. jetzt Gundolf Keil, „Wolfegger Hausbuch“, Verfasserlexikon, 2. Aufl., Berlin, New York 1978ff., X [1999], 1322–1326.

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  55. Vgl. Wilhelm Berges, Die Fürstenspiegel des hohen und späten Mittelalters, Schriften des Reichsinstituts für ältere deutsche Geschichtskunde 2, Stuttgart 1938, 211–227

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  56. zur deutschen Rezeption Gerd Brinkhus, „Fürstenspiegel nach Aegidius Romanus“, Verfasserlexikon, 2. Aufl., Berlin, New York 1978ff., II [1980], 1023–1026.

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  57. D. Aegidii Romani … De Regimine Principum Libri III ad Francorum regem Philippum IIII cognomento pulchrum, quibus universa de moribus Philosophia continentur, Neudruck der Ausgabe Rom 1556, Frankfurt a.M. 1968, f. 3v: Sciendum ergo, quod hunc totalem librum intendimus in très partiales libros diuidere. In quorum primo ostendetur, quomodo maiestas regia, et per consequens quilibet homo seipsum regere debeat. In secundo vero manifestabitur, quomodo debeat suam familiam gubernare. In terio autem declarabitur, quomodo praeesse debeat ciuitati, et regno. Primo ergo libro deseruiet Ethica siue Monastica. Secundo Oeconomica. Tertia Politica.

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  58. Aegidius nennt in seinem regimen paternale als Pflicht des Vaters nicht nur die Fürsorge für die Kinder im leiblich-materiellen Sinne, sondern auch in erzieherischer Hinsicht. Dazu gehört die religiöse Unterweisung (II, 2, 5), die moralisch-sittliche Erziehung (II, 2, 6), die geistige Bildung (II, 2, 7), die Unterrichtung in den Tischsitten (II, 2,11), die Anleitung zu angemessenen Spielen (II, 2,13) und die Stärkung des Körpers durch Leibesübungen (II, 2, 16) und ritterliche Übungen (II, 2, 17f.). Zum zweiten Buch der Libri de regimine principum vgl. Hans Gottwald, Vergleichende Studie zur Ökonomik des Aegidius Romanus und des Justus Menius. Ein Beitrag zum Verhältnis von Glaubenslehre einerseits und Wirtschaftsethik und dem Sozialgebilde „Familie“ andererseits, Europäische Hochschulschriften III, 378, Frankfurt a.M. u.a. 1988, 22–166.

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  59. Vgl. Joachim Bumke, Studien zum Ritterbegriff im 12. und 13. Jahrhundert, Beihefte zum Euphorion 1, 2. Aufl., Heidelberg 1977, bes. 97–101.

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  60. Um nur ein Beispiel zu nennen: das von Amplonius Rating von Bercka anläßlich seiner Bücherstiftung im Jahr 1412 angelegte Bibliotheksverzeichnis folgt der Ordnung der vier Fakultäten; innerhalb der artes wird auch die pkilosophia moralis aufgeführt. In dieser Sparte finden sich die einschlägigen ethischen Schriften von Aristoteles, Cicero und Seneca, aber auch die aristotelische Oekonomik und in zwei Exemplaren die Epitoma rei militaris des Vegetius. In einer programmatisch an den Anfang dieses Katalogabschnitts gestellten Sammelhandschrift folgen die Libri ethicorum, die Libri yconomicorum und die Libri politicorum des Aristoteles in der paradigmatischen Reihenfolge der pkilosophia practica. S. Wilhelm Schum, Beschreibendes Verzeichnis der Amplonianischen Handschriften-Sammlung zu Erfurt, Berlin 1887, 819–822.

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  61. So etwa Ulrich Gaier, Satire. Studien zu Neidhart, Wittenwiler, Brant und zur satirischen Schreibart, Tübingen 1967, 107: „Es ist fast mit Sicherheit anzunehmen, daß Wittenwiler mit nutz und tagalt (Zeitvertreib, Scherz) die Horazischen Begriffe des prodesse und delectare im Sinn hat“.

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  62. Übersetzungen von tagalt: „Unterhaltungswert“ (Brunner, [Anm. 1], 11); „das euch … unterhält“ (Heinrich Wittenwiler, „Der Ring“, hrsg., übers.u. komm. Bernhard Sowinski, Stuttgart 1988, 5).

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  63. Wießner, Kommentar (Anm. 1), 12: „mär (sonst bei W stets im Plural gebraucht) hier in der durch unsere Wbb. auch sonst bezeugten Bedeutung ‚erlogenes Zeug‘“. So winski umgeht das Übersetzungsproblem, indem er „eine Mär“ stehen läßt (Sowinski [Anm. 105], 5); Brunner schließt sich dem Interpretationsvorschlag von Lutz an und übersetzt mit „Darstellung der Welt“ (Brunner [Anm. 1], 11). In seiner jüngsten Veröffentlichung zum Ring kehrt Brunner allerdings ausdrücklich wieder zu Wießners Auffassung zurück: „Meiner Ansicht nach ist mär hier - in Anknüpfung an Wießners Kommentar - zu verstehen als ‚Quatsch, Nonsens, Unsinn, Spinnerei‘: ‚Wenn mein Werk weder Nutzen noch Vergnügen bietet, so seht es einfach als Nonsens an, als meine Spinnerei - es kommt nicht darauf an‘“ (Horst Brunner, „Reden, Blut, Trauer: Das Bild des Krieges in Heinrich Wittenwilers Der Ring“, in: Josef Fürnkäs, Masato Izumi, Ralf Schnell [Hrsg.], Zwischenzeiten, Zwischenwelten, Festschrift für Kozo Hirao, Frankfurt a.M. u.a. 2001, 221–241, hier: 240).

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  64. D. Werkmüller, „Taiding“, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Berlin 1971 ff, V (1998), 113f.

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  65. Vgl. Gerd Dicke, „Exempel“, Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft, 3. Aufl., Berlin, New York 1997ff., I [1997], 534–537.

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  66. Vgl. Christoph Daxelmüller, „Auctoritas, subjektive Wahrnehmung und erzählte Wirklichkeit. Das Exemplum als Gattung und Methode“, in: Georg Stötzel (Hrsg.), Germanistik - Forschungsstand und Perspektiven. Vorträge des Deutschen Germanistentages 1984, 2. Teil, Berlin, New York 1985, 72–87, hier: 81: Das Exemplum stelle „eine unselbständige, für sich allein in dieser Form nicht existenzfähige Einheit innerhalb eines Textzusammenhangs dar. Damit ist es in erster Linie funktional klassifiziert, worüber bei den mittelalterlichen wie nachmittelalterlichen Verfassern Einigkeit herrschte“.

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  67. Heinrich Lausberg, Handbuch der literarischen Rhetorik. Eine Grundlegung der Literaturwissenschaft, mit einem Vorwort von Arnold Arens, 3. Aufl., Stuttgart 1990, 163f.

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  68. [Cicero] Ad C. Herennium, De ratione dicendum (Rhetorica ad Herennium), with an english translation by Harry Caplan, The Loeb Classical Library 403, 6. Aufl., Cambridge, Mass., London 1989, I, 8 (22): tertium genus est id quod a causa civili remotum est, in quo tarnen exerceri convenit, quo commodius illas superiores narrationes in cuais tractatre possimus. Eius narrationis duo sunt genera: unum quod innegotiis, alterum quod in personis positum est.

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  69. Vgl. dazu Joachim Knape, ‚Historie ‘in Mittelalter und früher Neuzeit. Begriffs- und gattungsgeschichtliche Untersuchungen im interdisziplinären Kontext, Saecula Spiritalia 10, Baden-Baden 1984.

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  70. Vgl. dazu Peter G. Bietenholz, Historia and fabula: Myths and legends in historical thought from antiquity to the modern age, Leiden [u.a.] 1994.

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  71. Johannes Pauli, Schimpf und Ernst, hrsg. Johannes Bolte, Erster Teil, Die älteste Ausgabe von 1522, Alte Erzähler 1, 1, Berlin 1924, [1].

  72. Vgl. Lorenz Diefenbach, Glossarium latino-germanicum mediae et infimae aetatis, Frankfurt a.M. 1857, (Repr. Nachdruck Darmstadt 1997), s. v. comedia: vnucze gesanck, gevreße, burghe-, dorpsang, paurisch gesang.

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  73. Vgl dazu die Untersuchung von Peter Dronke, Fabula. Explorations into the Uses of Myth in Medieval Platonism, Leiden, Köln 1974, bes. 13–67 („Fabula: Critical Theories“) zu Wilhelm von Conches und Petrus Abaelardus, 68–76 Edition der entsprechenden Textauszüge.

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  74. Vgl. J.-Th. Welter, L’exemplum dans la littérature religieuse et didactique du moyen âge, Paris, Toulouse 1927.

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  75. Zu den Artes dictaminis vgl. Martin Camargo, Ars dictaminis, Ars dictandi, Typologie des sources du moyen âge occidental 60, Turnhout 1991

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  76. Franz Josef Worstbrock, Monika Klaes, Jutta Lütten, Repertorium der Artes dictandi des Mittelalters, Teil 1, Von den Anfängen bis um 1200, Münstersche Mittelalter-Schriften 66, München 1992 (Vorwort).

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  77. Magister Boncompagno, Rota veneris. Ein Liebesbriefsteller des 13. Jahrhunderts, hrsg. Friedrich Baethgen, Rom 1927.

  78. Zur Rezeption des Fortuna-Konzepts im Mittelalter vgl. zusammenfassend Walter Haug, „O Fortuna“, in: ders., Burghart Wachinger (Hrsg.), Fortuna, Fortuna vitrea 15, Tübingen 1995, 1–22; außerdem die einzelnen Beiträge in Joerg O. Fichte (Hrsg.), Providentia - Fatum - Fortuna, Das Mittelalter 1, Berlin 1996.

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  79. Haec nostra vis est, hunc continuum ludum ludimus: rotam volubili orbe versamus, infima summis, summa infimis mutare gaudemus. Ascende, si placet, sed ea lege, ne, uti cum ludicri mei ratio poscet, descendere iniuriam putes. Anicius Manlius Severinus Boethius, Pbilosopbiae Consolationis Libri Quinque, hrsg. Wilhelm Weinberger, CSEL 67, Wien, Leipzig 1934, Nachdruck New York, London 1964, II, 2, 9–11 (24).

  80. Vgl. Katharina Colberg, „Hemmerli, Felix“, Verfasserlexikon, 2. Aufl., Berlin, New York 1978ff., III [1981], 989–1001.

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  81. Anlaß des „Alten Zürichkrieges“ war ein Streit um die Hinterlassenschaft des Grafen Friedrich von Toggenburg nach dessen Tod 1436; sein Besitz war Reichslehen, an dem sowohl Zürich wie auch Schwyz Rechte erworben hatten. Nach gegenseitigen Übergriffen und Provokationen kam es 1440 zu einer ersten militärischen Auseinandersetzung, die Zürich verlor; danach verband sich Zürich mit dem Habsburger Friedrich III. gegen die Eidgenossenschaft. 1443 erklärten alle Orte der Eidgenossenschaft Zürich den Krieg; nach ersten Erfolgen für beide Parteien endete der Krieg 1446 mit einem Sieg der Schwyzer und Glarner bei Ragaz über die Österreicher und einem Ausgleich zwischen Zürich und den Eidgenossen (vgl. dazu Alois Niederstätter, Der alte Zürichkrieg. Studien zum österreichisch-eidgenössischen Konflikt sowie zur Politik König Friedrichs III. in den Jahren 1440 bis 1446, Beihefte zu J.E Böhmer, Regesta Imperii 14, Wien, Köln, Weimar 1995). Hemmerli hatte in den innerstädtischen Auseinandersetzungen um die Koalitionspolitik Zürichs immer die Partei der Habsburgerfreunde ergriffen, was einer seits in einer tiefen Ablehnung der „bäurischen“ Eidgenossenschaft und einer Verehrung des Adels begründet war, andererseits in der persönlichen Unterstützung, die ihm von Friedrich III. und dessen Bruder Albrecht IV zuteil geworden war. Aus dieser Parteinah me muß der Liber de nobilitate entstanden sein, der Albrecht IV gewidmet ist

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  82. (vgl. dazu Albert Werminghoff, „Felix Hemmerli, ein schweizerischer Publizist des XV Jahrhunderts“, Neue Jahrbücher für das klassische Altertum, Geschichte und deutsche Literatur 7 [1904], 582–597, hier: 592–594).

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  83. Eine moderne Ausgabe fehlt; ein Druck des 15. Jahrhunderts wurde besorgt von Sebastian Brant (Straßburg, Johannes Prüß 1493/1500 [Hain 8426]. Mir lag eine Mikrofilmkopie des Exemplars der Bayerischen Staatsbibliothek mit der Signatur 2° Inc. s.a. 835m vor). Eine ausführliche Wiedergabe des Inhalts mit Auszügen und Übersetzungen findet sich bei Balthasar Reber, Felix Hemmerlin von Zürich. Neu nach den Quellen bearbeitet, Zürich 1846, 197–268.

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  84. So die freie und das Vorhergehende mit zusammenfassende Übersetzung von Reber (Anm. 155), 236. Die Stelle lautet bei Hemmerli, De nobilitate (Anm. 155), f. 75v: sed vbicumque statum vel stationem regni vel vniversitatis vel comitatis vtpote nobilium ciuium aut plebeorum seu cuiuscumque conditionis hominum vt premittitur videris proprie comprehendi: illic hac vice alam angulum aut stationem ipsius rote siue semissem appréhende: et inde revolutionem rote diligenter prosequere. - Das hier entwickelte Bild der rota fortunae, das denjenigen ergreift, der seinen status bzw., wie Hemmerli in einer (etymologischen?) Wortgleichsetzung sagt, seinen „Standort“ (statio) und damit die „Achsel“ des Rades (ala) verläßt, und das damit auf die Zentrifugalkraft des sich drehenden Rades abhebt, ist unter den literarischen und ikonographischen Darstellungen der rota Fortunae eher ungewöhnlich. Unter den einschlägigen Verzeichnissen (A. Doren, „Fortuna im Mittelalter und in der Renaissance“, Vorträge der Warburg-Gesellschaft 1922–1923, I, 71–144

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  85. Howard R. Patch, The Goddess Fortuna in Mediaeval Literature, New York 1967, Nachdruck der Ausgabe 1927

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  86. F.P. Pickering, Literatur und darstellende Kunst im Mittelalter, Grundlagen der Germanistik 4, Berlin 1966) findet sich nur bei Patch, 162 f. Vergleichbares, der auf Chaucers Troilus and Criseyde und Lydgates Daunce ofMacbabree hinweist; „But the truth is that this conception does not play a large part in literature“ (ebd., 163).

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  87. Auf diese Parallelen hat zuerst Josef Nadler (Anm. 10), 181, aufmerksam gemacht. In seinen weiteren Schlußfolgerungen, aufgrund von Ähnlichkeiten der Handlung und der Personen im Ring zum „Alten Zürichkrieg“ den Ring als „eine groteske Satire auf den alten Zürichkrieg“ (ebd.) zu verstehen, ist ihm die Forschung nicht zuletzt wegen der dann entstehenden Datierungsprobleme nicht gefolgt (vgl. Riha [Anm.4], 34f.). Trotzdem sind die Parallelen zwischen dem Ring und einzelnen Zügen des „Alten Zürcherkriegs“, so etwa die vor den eigentlichen Kriegshandlungen geschlossenen Koalitionen beider Seiten mit Orten des Toggenburg und der Eidgenossenschaft und die Vermittlungsversuche der unbeteiligten Orte wie auch von Reichsstädten, oder auch die Figur des Landammanns der Schwyz, Ital Reding, der „ein Politiker größten Formats“ war und so „für die europäische Gesellschaftsordnung etwas Unerhörtes“ darstellte, „daß sich der Bauer aktiv an den politischen Entscheidungen beteiligte“ (so Anton Largiadèr, Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich, 2 Bde., Zürich 1945, Bd. 1, 198), erstaunlich. Erneut hat dann Lutz (Anm. 2), 20–27 (ohne Hinweis auf Nadler), die beiden Texte für einen Vergleich genutzt, ohne diesen allerdings für seine Interpretation zu verwenden.

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  88. Die Vermutung einer weiteren Verbindung, auf die Lutz (Anm. 2), 26, erstmals hingewiesen hat, scheint allerdings nicht stichhaltig. Es handelt sich dabei um ein von Hemmerli zitiertes lateinisches Gedicht über die Untaten der switzer, das mit einer Beschreibung der Lage der Switz anfängt (Fertilis est vallis, celo suavis, gener osa, Plantis jocunda, flumine lacte fluens. Lutz [Anm.2], 26). Lutz schließt aus dieser Beschreibung und aus den im Gedicht folgenden Wortspielen zur Diskriminierung der Schweizer (nobilis - ignobilis, fidus - invidus): „das sind schon Gemeinsamkeiten genug, um Hemmeriis Text mit der Exposition des Ring in Verbindung zu bringen“ (27); da Lutz weiterhin nicht ausschließen will, daß Hemmerli selbst der Verfasser des zitierten Gedichts ist, kommt er zu der Schlußfolgerung, daß Hemmerli den Ring benutzt habe: „Dann hätten wir ein - erstes und einziges - Zeugnis für die Rezeption des Ring“ (27). Dagegen hat Volker Honemann in seiner Rezension von Lutzens Arbeit (Anm.2), 250, darauf hingewiesen, daß es sich bei dem Zitat Hemmeriis um einen Ausschnitt der nach 1314 entstandene Cappella Heremitana des Einsiedeier Scholasters Rudolf von Radegg handelt (Rudolf von Radegg, Cappella Heremitana, bearb. u. übers. Paul J. Brändli, Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, II, 4, Aarau 1975,174f.; das Zitat gibt den Anfang des dritten Buches wieder, in dem Rudolf den Überfall einiger Schweizer Bauern auf das Kloster Einsiedeln schildert), so daß der zweite Teil von Lutzens Schlußfolgerung hinfällig ist. Auch die von Lutz gesehene Übereinstimmung zwischen diesen Versen und der Eingangspartie des Ring beruht nur darauf, daß beide Texte dem rhetorischen Modell der Ortsbeschreibung (topographia) gehorchen, wonach das laus locorum die Lage, Flüsse, Berge u.a. nennen muß (vgl. Leonid Arbusow, Colores rhetorici. Eine Auswahl rhetorischer Figuren und Gemeinplätze …, 2. Aufl., Göttingen 1963, 114f.; Lausberg [Anm.116], §819).

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Unstreitig ist der Inbegriff aller Momente von Logizität oder, weiter, Stimmigkeit an den Kunstwerken das, was ihre Form heißen darf. Erstaunlich, wie wenig diese Kategorie von der Ästhetik reflektiert ward, wie sehr sie ihr, als das Unterscheidende der Kunst, unproblematisch gegeben dünkte. Die Schwierigkeit, ihrer sich zu versichern, ist mitbedingt von der Verflochtenheit aller ästhetischen Form mit Inhalt; nicht allein gegen ihn sondern durch ihn hindurch ist sie zu denken. Theodor W. Adorno, Ästhetische Theorie

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Fürbeth, F. Nutz, tagalt oder mär Das wissensorganisierende Paradigma der philosophia practica als literarisches Mittel der Sinnstiftung in Heinrich Wittenwilers Ring. Dtsch Vierteljahrsschr Literaturwiss Geistesgesch 76, 494–541 (2002). https://doi.org/10.1007/BF03375799

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