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Besprechung Mark Alznauer, Hegel’s Theory of Responsibility, Cambridge University Press 2015 Thomas Khurana Mark Alznauers Studie bietet eine ebenso konzise wie originelle Deutung von Hegels praktischer Philosophie. Sie erreicht dies, indem sie Hegels praktische Philosophie unter die überraschende Überschrift einer Theorie der „Verantwortung“ oder „Schuld“ („Theory of Responsibility“) stellt. Das ist zunächst überraschend, da weder Verantwortung noch Schuld zu den tragenden Grundbegriffen der Hegelschen Darstellung zu zählen scheinen. Alznauer will in seiner Studie aber zeigen, dass wir Hegels Behandlung seiner zentralen praktischen Begriffe – wie Wille, Person, Recht, Moralität, Sittlichkeit – nur dann angemessen verstehen können, wenn wir sie im Ausgang vom Problem der Verantwortlichkeit verstehen: Hegel lasse sich in seiner praktischen Philosophie von der Frage leiten, was alles erforderlich ist, damit wir zu Wesen werden können, die für ihr Tun Verantwortung tragen. Die verschiedenen normativen Ordnungen, die Hegel herausarbeitet – das abstrakte Recht, die Moralität, die Sittlichkeit und schließlich die Weltgeschichte – ermöglichen uns auf jeweils unterschiedliche Weise, uns „schuldig“ zu machen: Handelnde zu werden, die durch ihr Tun geistig wirken und für das Getane einstehen können. Verantwortlichkeit ist nach dieser Deutung das große Desiderat der praktischen Philosophie Hegels: „Der Mensch soll schuldig sein, insofern er gut ist, soll er nicht sein, wie ein natürliches Ding gut ist, sondern es soll seine Schuld [...] sein“ (Hegel 1986b, S. 253). Damit dies möglich wird, ist deutlich mehr erforderlich, als es zunächst scheint: Wir müssen geistige Vermögen ausbilden, durch die wir unser Tun als Ausdruck unserer Gründe erfahren können; wir müssen in einer Welt leben, die uns ein Selbstverständnis als freie Wesen ermöglicht; und wir müssen schließlich – dies ist wohl das Überraschendste der von Alznauer reklamierten Erfordernisse – als ein anerkanntes Mitglied eines Staates leben (21). Dass der Mensch Schuld haben kann, ist in diesem Sinne kein triviales Vermögen, sondern „das Siegel der absoluten hohen Bestimmung des Menschen.“ (Hegel 1986a, S. 50) Um diese Deutung zu entfalten, geht Alznauer in drei Schritten vor. Im ersten Schritt widmet er sich Hegels Theorie des Willens. Er zeichnet die drei irreduziblen Momente nach, die der Begriff des Willens in sich vereint (Unbestimmtheit, Bestimmung, Selbstbestimmung), und bestimmt jene drei Gestalten, in denen er Verwirklichung findet (natürlicher Wille, Willkür, vernünftiger Wille). All diese Verwirklichungsformen „entsprechen“ dem Begriff des Willens und sind insofern reale Gestalten; sie unterscheiden sich aber darin, in welchem Maße sie mit dem Begriff des Willens „zusammenstimmen“ (54). Nur der vernünftige Wille hat eine angemessene 1 Selbstkonzeption (20) und steht nicht nur an sich, sondern für sich mit dem Begriff des Willens in Einklang. Das zeigt sich eben an seiner besonderen Befähigung zur Schuld (59). Im zweiten Schritt (Kapitel II-III) arbeitet Alznauer näher aus, was einen Willen kennzeichnet, der sich in diesem Sinne schuldig zu machen vermag. Wir müssen hierzu nicht nur bestimmte psychische Vermögen besitzen, die es uns erlauben, uns aufgrund von Denken, Einsicht und Kontrolle mit unseren Taten zu identifizieren. Wir bedürfen vielmehr zugleich einer bestimmten Selbstkonzeption und einer besonderen sozialen Anerkennung. Handlungsfähigkeit und Verantwortlichkeit sind daher wesentlich soziale Errungenschaften. Das gilt nicht allein in dem Sinne, dass wir zur Entwicklung unserer geistigen Vermögen der Sozialisation bedürfen; vielmehr erfordert das Handeln selbst einen bestehenden Rahmen sozialer Anerkennung. Dies gilt nach Alznauer nicht deshalb, weil der Inhalt unserer Verantwortung von den faktischen Zuschreibungen anderer definiert würde, sondern weil Handlung anders als bloß willentliche Aktivität beansprucht, von anderen als gültig anerkannt zu werden (104). Nach Alznauer bedarf es dafür nicht bloß einer bilateralen Anerkennung durch andere Individuen, sondern der Anerkennung durch eine allgemeine Instanz (63). Ohne in staatlichen Verhältnissen zu leben, können wir daher nicht im echten Sinne Verantwortung für unser Handeln tragen.1 In Alznauers Deutung ergibt sich so für Hegel ein gleichsam schon im Begriff des Willens angelegter ontologischer Imperativ den Naturzustand zu verlassen (97). Auf welche Weise werden nun Wesen, die die allgemeinen psychologischen und sozialen Bedingungen erfüllen, konkret verantwortlich gemacht? Nach Alznauers Deutung beschreibt Hegels Rechtsphilosophie vier Weisen, in denen das geschehen kann: durch die Ordnung des abstrakten Rechts, die uns als rechtlich haftbare Personen behandelt; durch die Ordnung der Moralität, die uns in unserer moralischen Verantwortung bestimmt; durch die Sittlichkeit, die unseren Handlungen einen sittlichen Wert zuerkennbar macht; und schließlich durch die Weltgeschichte, die unsere Taten mit Blick auf ihre weltgeschichtliche Bedeutung normativ zu qualifizieren vermag. Diese vier Rechtfertigungsordnungen betreffen alle auf jeweils unterschiedliche Weise die drei Dimensionen der Verantwortlichkeit (117): sie spezifizieren einen Sinn, in dem eine Handlung die meine ist, normativ gerechtfertigt werden kann und auf den Willen anderer bezogen ist. Diese vier Weisen, Verantwortung zu konstituieren, stehen nach Alznauers Deutung nicht im Sinne eines Wertepluralismus nebeneinander, sondern bilden ein hierarchisches System. Nach Alznauers Rekonstruktion ist es dabei nicht erforderlich, dass der betreffende Staat mit einer im besonderen Sinne freien Verfassung versehen ist (168–69). Verantwortlich handeln kann man nach seiner Deutung auch in einem unvollkommenen Staat, der asymmetrische Anerkennungsverhältnisse institutionalisiert. Auch im Falschen sei darum richtiges Leben möglich (25). 1 2 Im dritten Schritt wendet sich Alznauer zwei entscheidenden Implikationen seiner Deutung zu: Das vierte Kapitel entwickelt die Konsequenzen für Hegels Handlungstheorie und das Verhältnis von Innerem und Äußerem, das sich in dieser ergibt. Hegels Unterscheidung von Tat und Handlung rekonstruiert Alznauer in Absetzung von Michael Quante nicht als Vorwegnahme von Davidsons Unterscheidung von Ereignis und Handlung, sondern als die Unterscheidung zwischen rechtlich bestimmter äußerer Tat und der durch die innere Motivation definierten moralischen Handlung. Der eigentliche Zielpunkt der Hegelschen Analyse ist somit die spekulative Einheit von Äußerem und Innerem, Tat und Handlung, die erst durch die Ordnung der Sittlichkeit möglich wird. Das letzte Kapitel („Transcending responsibility“) entwickelt den Konflikt zwischen sittlicher und weltgeschichtlicher Rechtfertigung und wendet sich mithin den Grenzen der Verantwortung zu. Während der eigentliche sittliche Wert einer Handlung ganz der Perspektive der jeweiligen Sittlichkeit überlassen bleiben muss, erlaubt die weltgeschichtliche Perspektive eine Bewertung der Rationalität der jeweiligen Lebensform und liefert einen Ausgangspunkt für die normative Kritik von zugleich immanent gültigen Institutionen. Alznauers ebenso prägnante wie reichhaltige Rekonstruktion wirft eine Vielzahl weiterführender Fragen auf, aus denen ich hier nur zwei herausgreifen möchte: die Frage nach dem soziohistorischen Charakter und die Frage nach den Grenzen der Verantwortung. Es zeichnet Alznauers Darstellung aus, dass sie das Ausmaß betont, in dem Verantwortung eine soziohistorische Errungenschaft ist. Verantwortliches Handeln erfordert psychologische Fähigkeiten, eine Selbstkonzeption und Verhältnisse sozialen Anerkanntseins, die nicht unmittelbar gegeben sind, sondern errungen werden müssen. Zugleich will Alznauer aber daran festhalten, dass menschliche Wesen „an sich“ immer schon freie und vernünftige und mithin verantwortliche Wesen sind – sie sind es am Anfang nur noch nicht „für sich“. Diese Redeweise kann zuweilen den Eindruck erwecken, dass wir uns nur unseres schon feststehenden Wesens bewusstwerden müssten, um auch wirklich die zu werden, die wir schon sind. Mir scheint, dass Alznauer dabei nicht ausreichend würdigt, dass eine Selbstkonzeption nach Hegel etwas ist, das selbst der Verwirklichung bedarf und im Zuge der Verwirklichung so in Widerstreit mit sich geraten kann, dass dies zu anderen Selbstkonzeptionen führt. Eine solche dialektische Entwicklung schlägt auch auf den Inhalt, der noch für uns werden muss, durch. Alznauer hat recht, wenn er eine Auffassung von Selbstkonstitution problematisiert, nach der wir sind, für was immer wir uns halten, eine Auffassung, nach der wir statt einer Natur bloß eine Geschichte haben. Das muss aber andererseits nicht heißen, dass wir eine feststehende Natur besitzen, die eine Geschichte allein dazu braucht, um sich zu zeigen. Hegel scheint vielmehr nahezulegen, dass wir eine geschichtliche 3 Natur haben, eine Natur, die sich nur als und durch Geschichte entwickelt und artikuliert. Die Aufgabe der geschichtlichen Entwicklung ist mithin nicht, uns unsere feststehende Natur zu Bewusstsein zu bringen, sondern durch die dialektische Folge von Selbstkonzeptionen den Inhalt unseres Wesens selbst zu entwickeln.2 Meine zweite kritische Rückfrage bezieht sich auf Alznauers Umgang mit den Grenzen der Verantwortung. Es zeichnet seine Rekonstruktion zunächst aus, dass er durch die Behandlung der Weltgeschichte selbst die Frage aufwirft, ob sich der Geist nicht auch gerade durch die Überschreitung einer Ordnung der Verantwortung und Schuld auszeichnet. Dennoch scheint er letztlich davor zurückzuschrecken, Verantwortung und Schuld als ein begrenztes Paradigma zu bestimmen. Das liegt in einem gewissen Sinne in der Logik seines Buches, das den Begriff der Schuld aus seiner nur lokalen Rolle im Moralitätskapitel herauslöst und auf das ganze Reich des Sittlichen, wenn nicht Geistigen, ausdehnt. Es ist hier aber zugleich mit einer problematischen Tendenz verbunden, die inneren Spannungen der Verantwortung zu verdecken. Das gilt in mindestens zwei Hinsichten: Zunächst vernachlässigt Alznauer, dass schon die Konstitution des Verantwortungssubjekts auf Momente verwiesen ist, die zugleich in Spannung zur Verantwortung stehen. Das erste Moment des Willens etwa rekonstruiert Alznauer allein als unser Vermögen von natürlichen Begierden Abstand zu nehmen und mithin ganz im Dienste der Verantwortung (37), obwohl Hegel selbst es als das Vermögen beschreibt, von „jeder Bestimmung, in der Ich mich finde oder die Ich in mich gesetzt habe, abstrahieren zu können“ (Hegel 1986, §5A). Dieses Vermögen, von vorgefundenen und von selbstgesetzten Bestimmungen zu abstrahieren, scheint offensichtlich nicht allein eine Voraussetzung dafür, Verantwortung zu übernehmen, sondern auch wesentlich dafür, dass wir uns von Verantwortungen freimachen können. Ein zweites Moment, an dem Alznauers Tendenz deutlich wird, liegt im Ausschluss unauflöslicher Spannungen und tragischer Konflikte aus der Sphäre der Verantwortung. Zwischen rechtlicher, moralischer und sittlicher Bewertung unserer Verantwortung postuliert Alznauer klare Vorrangverhältnisse (118), die mögliche Bewertungskonflikte unzweideutiger regeln, als es in den berühmten Fällen Hegelscher Kollisionen der Fall scheint.3 Die spekulative Einheit von Innerem und Äußerem, die Alznauer als das Ziel der Sittlichkeit beschreibt, Hegel unterscheidet die Geschichte des Geistes daher explizit von einem natürlichen Prozess der Reifung: „Mit der geistigen Gestalt ist es anders; hier geht die Veränderung nicht bloß an der Oberfläche, sondern im Begriffe vor. Der Begriff selber ist es, der berichtigt wird.“ (Hegel 1955, S. 153) 3 Hegel schreibt zwar selbst explizit, dass die Kollisionen zwischen Recht, Moralität und Sittlichkeit „beschränkt“ sind, insofern diese einander untergeordnet sind (Hegel 1986, §30A). Zugleich verweisen seine Beschreibungen der Konflikte – von Recht und Moralität am Falle des Notrechts, von Moralität und Sittlichkeit anhand von romantischer und sokratischer Ironie, von Sittlichkeit und Weltgeschichte anhand weltgeschichtlicher Individuen und der List der Vernunft – aber auf das tragische Potential und die strukturgebende Bedeutung dieser Kollisionen. 2 4 charakterisiert er mehrfach so, dass es in ihr keinen Raum mehr für Konflikte gebe (155). Das Bild der Sittlichkeit gerät ihm damit insgesamt so geschlossen, dass man schwer sehen kann, woher die innere Dynamik zur Fortentwicklung der Sittlichkeit kommen mag und wie es überhaupt dazu kommen kann, dass das, was zu einer bestimmten Zeit faktisch gültig ist, als unangemessen erkannt werden kann. Alznauer konzediert selbst, dass seine Lösung des InnenAußen-Problems die Frage offen lassen muss, was wir über ein Individuum sagen sollten, das die Institutionen seiner Sittlichkeit als ungerecht erkannt zu haben meint (169). Eben darum wendet er sich schließlich dem Verhältnis von Sittlichkeit und Weltgeschichte zu: Im Medium der Weltgeschichte erscheinen konkrete Sittlichkeiten in ihrer Begrenztheit, und es wird möglich, Taten, die im Konflikt mit ihrer eigenen Sittlichkeit liegen, dennoch positiv auszuzeichnen. Hier scheinen sogar tragische Konflikte denkbar zwischen den weltgeschichtlichen Individuen und denjenigen, die auf dem sittlich Geforderten insistieren (123, 186). In seiner weiteren Darstellung drängt Alznauer aber auch diese tragische Spannung wieder in den Hintergrund, indem er eine eigentümliche Doppelstrategie verfolgt und die Perspektive der Weltgeschichte als der Sittlichkeit zugleich heterogener und mit ihr konsonanter darstellt, als es zunächst scheint. Die Perspektive der Weltgeschichte sei nicht, wie meist angenommen, überethisch, sondern außerethisch (195), darum stellt sie die sittliche Evaluation auch nicht auf ihrem eigenen Boden infrage (115). Da wo die weltgeschichtliche Perspektive dennoch mit positiven normativen Auszeichnungen der weltgeschichtlichen Taten verbunden ist, tue sie dies letztlich nur deshalb, weil diese in bestimmten Sinne auch sittlich geboten scheinen. Wenn die Weltgeschichte jedoch die Frage der Rationalität der jeweiligen Lebensformen betrifft, wie Alznauer selbst sagt, und die Sittlichkeit selbst nichts anderem als der Verwirklichung eines vernünftigen Willens (48) dient, dann betrifft die Weltgeschichte eine der Sittlichkeit selbst innerliche Frage und kann nicht einfach für außerethisch erklärt werden. Vor diesem Hintergrund scheint es mir unumgänglich, Sittlichkeit und Weltgeschichte in einen immanenteren Zusammenhang zu stellen, als Alznauer das tut, und den Konflikt zwischen ethischem Kontextualismus und Rationalismus nicht äußerlich auf Sittlichkeit und Weltgeschichte zu verteilen, sondern selbst als den inneren Konflikt moderner Sittlichkeit zu verstehen. Ein solches Bild wäre zugleich mit der Idee verbunden, dass die Übernahme von Verantwortung zugleich immer auch Formen der Abstandnahme von bloß gegebenen Ordnungen der Verantwortungsdistribution voraussetzt. Verantwortliches Handeln erfordert nicht nur Wissen, Einsicht, Kontrolle und einen Rahmen sozialen Anerkanntseins, sondern auch Weisen, die Formen unserer Verantwortung zu brechen: sie zu reflektieren, zu distanzieren, ja uns von ihnen in bestimmtem Sinne freizumachen. 5 Ich denke, dass für Hegel „Schuld“ mithin eine ambivalentere Errungenschaft ist, als es Alznauers Darstellung nahelegt. Hegel hat ein hohes Bewusstsein der Kosten und Grenzen der jeweiligen Verantwortungsordnungen – ein Bewusstsein der Erniedrigung, die darin liegt, bloß Person zu sein; des problematischen Rückzugs des moralischen Subjekts in sich selbst; der Gefahr einer Überantwortung an bloß mechanische Gewohnheiten und leblose Rollen im Sittlichen; der Drohung der ideologischen Entschuldigung sittlicher Verfehlungen im Namen der Weltgeschichte. Dass ein Denken, das den Geist ganz in Kategorien von Schuld und Verantwortung zu bestimmen versucht, ein Bann sein könnte, in den uns eine bestimmte Kultur verstrickt haben mag,4 ist ein Gedanke, der Hegel selbst viel weniger fremd erscheint als Alznauer, für den Verantwortung ein neutraler Begriff ist, der das zeitlose Wesen des Handelns definiert. Wenn für Hegel die „absolute hohe Bestimmung des Menschen“ wesentlich darin zum Ausdruck kommt, dass er Schuld tragen kann, dann gilt dies, wie mir scheint, nicht zuletzt insofern, wie darin auch die Möglichkeit des Menschen beschlossen liegt, Schuldzusammenhänge zu überschreiten und sich von Schuld frei zu machen – sei es in der Verzeihung, mit der das Geistkapitel der Phänomenologie schließt, in der ästhetischen Darstellung des Handelns, die die Vorlesungen über die Ästhetik untersuchen, oder in Formen des Tätigseins, die über eine gegebene sittliche Ordnung hinausweisen, die in Hegels geschichtsphilosophischen Schriften eine besondere Aufmerksamkeit erhalten. Literaturverzeichnis Hegel, G.W.F. (1955). Vernunft in der Geschichte. Hg. v. J. Hoffmeister. Hamburg: Meiner. Hegel, G.W.F. (1986). Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse. Mit Hegels eigenhändigen Notizen und den mündlichen Zusätzen. Werke 7. Frankfurt/M.: Suhrkamp. Hegel, G.W.F. (1986a). Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte. Werke 12. Frankfurt/M. Suhrkamp. Hegel, G.W.F. (1986b). Vorlesungen über die Philosophie der Religion II. Werke 17. Frankfurt/M. Suhrkamp. Vogelmann, Frieder (2013). Im Bann der Verantwortung. Frankfurt/M. und New York: Campus. 4 Vgl. hierzu Vogelmann 2013. 6