Abstract
Im Zentrum der gegenwärtigen Diskussion um das Verhältnis der mittelalterlichen zur neuzeitlichen Philosophie stehen das Denken des Johannes Duns Scotus, Wilhelms von Ockham und Dietrichs von Freiberg. Wird den beiden erstgenannten Autoren in diesem Zusammenhang eher eine vorbereitende Rolle zuerkannt, verbindet sich mit Dietrich von Freiberg durchaus die Einschätzung einer Vorwegnahme maßgeblicher Einsichten neuzeitlichen Denkens. Im Einzelnen stellt sich die Sachlage folgendermaßen dar: Das Urteil in bezug auf die vorbereitende Bedeutung des Denkens des Johannes Duns Scotus hat dessen „ontologisch-transzendentale“ Deutung der Metaphysik im Blick. Gemäß diesem Verständnis repräsentiert die Metaphysik nicht mehr das Wissen von einem ersten ausgezeichneten Seienden, sondern vom Begriff des Seienden als solchen (ens inquantum ens). Auf diese Weise macht Scotus die „Frage nach dem wahrhaft Ersterkannten“ zur Grundlage der Metaphysik und leitet so eine Entwicklung ein, die bei Kant zu „einer Radikalisierung des Gedankens einer transzendentalen Grundlegung“ führt. In bezug auf Wilhelm von Ockham stützt sich die hervorgehobene Einschätzung auf „die innovatorische Einzigartigkeit (seiner) Analysen“ im Feld der Erkenntnistheorie. Infolgedessen gelangte Ockham zu „einer neuen Einschätzung des Erkenntnissubjektes“, wodurch er „die Grenzen durchbrochen hat, jenseits deren sich die neuzeitliche Philosophie entfalten konnte“. Die Beurteilung der Bedeutung des Dietrich von Freiberg hat wiederum zur Grundlage, daß dieser „in aller Ausdrücklichkeit […] den Ursprung des realen, kategorial bestimmten Seins im menschlichen Denken lehrt“. Insofern Dietrich auf diese Weise als „mittelalterlicher Denker die Kantische Einsicht hatte, daß Metaphysik […] unmöglich wäre, wenn das Seiende, von dem sie handelte, strikt als extramental gedacht würde“, haben dessen Einsichten historisch betrachtet nicht nur vorbereitende Bedeutung in bezug auf die neuzeitliche Philosophie, sondern „setzen […] zahlreiche geschichtsphilosophische Konstruktionen bezüglich der Epochentrennung von Mittelalter und Neuzeit außer Kraft“.
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