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Beiträge zu einer phänomenologischen Theorie des negativen Urteils

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Anmerkungen

  1. I. Kants Kritik der reinen Vernunft wird nach der ersten und zweiten Auflage direkt im Text zitiert. E. Husserl, Erfahrung und Urteil wird nach der 4. Auflage (Hamburg, 1972) under dem Sigel EU nachgewiesen.-An dieser Stelle möchte ich der Alexander von Humboldt-Stiftung danken, die mir einen Forschungsaufenthalt am Husserl-Archiv te Leuven ermöglicht hat. Besonderer Dank gebührt vor allem Prof. Dr. S. IJsseling, Prof. Dr. R. Bernet und Prof. Dr. C. Steel und allen Mitarbeitern des Archivs, die mir in großzügiger Weise unveröffentlichtes Material zugänglich gemacht haben und meine Untersuchung durch kritische Diskussion gefördert haben.

  2. Vgl. de int. 17 a 8 f., An Post. 86 b 33–36, Met. 1008 a 16–18, und D. Ross, Aristotle (London, 1977), S. 28 f.

  3. Vgl. F. Brentano, Psychologie vom empirischen Standpunkt, Zweiter Band: Von der Klassifikation der psychischen Phänomene (Hamburg, 1971), S. 34. Ausführlicher kommt Brentonos Ansicht bei der Behandlung des Verhältnisses von Existenzaussage und Prädikation zum Ausdruck. Vgl. a.a.O., S. 49 ff.

  4. Zur Diskussion der Negation in der europäischen philosophischen Tradition vgl. W. Windelband, “Beiträge zur Lehre vom negativen Urteil”, in: Strassburger Abhandlungen zur Philosophie: Eduard Zeller zu seinem siebzigsten Geburtstage. (Freiburg i.Br/Tübingen, 1884), S. 167–195, bes. S. 171 ff.

  5. G. Frege, Begriffsschrift (Halle, 1879), S. 1–4.

  6. Vgl. G. Frege, “Die Verneinung. Eine logische Untersuchung”, in: Beiträge zur Philosophie des deutschen Idealismus 1, (1918–1919), S. 143–157. Neu abgedruckt in: G. Frege, Logische Untersuchungen. Hrsg. u. eingeleitet v. G. Patzig (Göttingen, 1966), S. 54–71.

  7. Vgl. a.a.O., 67 f..

  8. Vgl. J. Searle, Sprechakte: Ein sprachphilosophischer Essay. (Frankfurt, 1971), S. 48–53.

  9. Man könnte diese Unterscheidungen auf eher technischer Ebene noch ausdehnen, z.B. im Hinblick auf den Verwendungskontext zwischen der Negation von Prädikaten in der Prädikatenlogik (term-negation) und der Negation von Aussagen im Rahmen der Aussagenlogik (sentence-negation). Auch die propositionale Negation bietet ihrerseits noch Unterschiede zwischen der Negation eines Prädikates und der Negation eines Quantors (Vgl. z.B. Searle, Sprechakte, a.a.O., 53).

  10. Vgl. M. Heidegger, “Was ist Metaphysik?”, in: Wegmarken, (Frankfurt, 1978), S. 110 f.

  11. A.a.O., 112 f. und 108.

  12. Vgl. J. P. Sartre, Das Sein und das Nichts (Reinbek, 1962), S. 90. Für diesen Aspektes vgl. z.B. M. Lutz-Müller, Sartres Theorie der Negation (Frankfurt: Peter Lang, 1976).

  13. Vgl. B.K. Matilal, Epistemology, Logic and Grammar in Indian Philosophical Analysis (Den Haag, 1971), S. 44. An dieser Stelle möchte ich Prof. Dr. J. N. Mohanty für einige wertvolle Hinweise danken.

  14. Vgl. H. G.Herzberger, “Double Negation in Buddhist Logic”, Journal of Indian Philosophy 3 (1975): 3–16 und die dort angegebene Literatur.

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  15. Vgl. Hua XIX/1, 464 ff. Husserl untersucht ihn als möglichen Kandidaten für Akte, in denen das Brentanosche Modell des Hinzutretens der Zustimmung oder Ablehnung zu einer bloßen Vorstellung zutreffen könnte.

  16. Husserl führt seine Analyse der verschiedenen Formen von Deckungssynthesen im § 12 der 6. Logischen Untersuchung weiter, vgl. Hua XIX/1, 576–581.

  17. Dieser sachangemessene Ansatz bietet aber auch Schwierigkeiten. So ist eine völlig unterschiedslose Deckung selten. Unter Umständen müßte man zwischen ‘wichtigeren’ (wesentlichen) und ‘weniger wichtigen’ Teilmeinungen unterscheiden. So könnte z.B. die Gestalt eines Körpers, selbst wenn sie perspektivisch verzerrt dargeboten wird, für die identifizierende Synthesis wichtiger sein als die Farbe. Im Fall des Auffassungswechsels liegt eine weitere Schwierigkeit für die Theorie. Die Gesamtintention ist eine andere und damit hat auch ein Großteil der Partialintentionen einen anderen Sinn. Ein Verständnisversuch könnte sich auf die große ‘Sinnähe’ der einzelnen Teilintentionen stützen, d.h. auch der Arm einer Puppe ist als Arm gesehen usw. Auch die globalen Bestimmungen eines Dinges in kontinuierlicher Wahrnehmung (Dies dort, dieses bleibende Etwas) sind bei beiden Auffassungen gleich. Versucht man für die kontinuierlichen Synthesen der Identifikation eine Alternative zu der inhaltlichen Deckung, die sich auf die gleichbleibenden evtl. nur sinnlich gegebenen “Erscheinungsgehalte” (Hua XIX/1, 459:14) beruft, bleibt die Möglichkeit diskreter Identifikation ein Rätsel.

  18. Vgl. A. Reinach, “Zur Theorie des negativen Urteils”. (Zuerst in: Münchner philosophische Abhandlungen: Th. Lipps zu seinem 60. Geburtstag gewidmet von seinen früheren Schülern). (Leipzig, 1911), S. 196–254. Wiederabgedruckt in: A. Reinach. Gesammelte Schriften (1921), S. 56–116. Jetzt in: A. Reinach Sämtliche Werke: Textkritische Ausgabe in 2 Bänden. Hrsg. v. K. Schuhmann und B. Smith (München, 1989), Band I: Die Werke, S. 95–140. (Seitenangaben nach dieser Ausgabe) S. 98 ff.

  19. A.a.O., 97 ff.

  20. Vgl. a.a.O., 111–118.

  21. Vgl. a.a.O., 122 ff.

  22. Vgl. a.a.O., 123.

  23. Vgl. a.a.O., 131. Die Unzufriedenheit Husserls, die aus der Fußnote der Ideen I spricht (Hua III/1, 244, Anm. 1) richtet sich nicht nur auf das Fehlen von spezifischen Bewußtseins-und Konstitutionsanalysen, die Reinach wohl nicht vornehmen wollte, wie K. Schuhmann in “Husserl und Reinach,” in: K. Mulligan (Ed.), Speech Act and Sachverhalt: Reinach and the Foundations of Realist Phenomenology (Dordrecht, 1987), S. 241, 250 f. und 252 f. nahelegt. Reinach fällt auch deutlich hinter die Methode der 1. Auflage der Logischen Untersuchungen zurück.

  24. Reinach spielt and einigen Stellen mit der-wie bei der Diskussion von Husserls Konzept einer ‘negativen Erfüllung’ bereits aufgewiesen wurde, allzu schlichten-Analogie einer graduell negativen Evidenz mit einer graduell positiven. Vgl. a.a.O., 109 und (“entgegengesetztes Vorzeichen”) 127.

  25. Vgl. a.a.O., 109 u.ö.

  26. A.a.O., 124.

  27. Husserl hebt in seinem Gutachten über Reinachs Habilitationsschrift Wesen und Systematik des Urteils die Originalität dieser Untersuchung der Betonungsphänomene positiv hervor. Vgl. K. Schuhmann, “Husserl und Reinach,” a.a.O., S. 253–256. Vgl. auch den Kommentar zur Entstehungsgeschichte von Reinachs Beitrag in: Adolf Reinach. Sämtliche Werke: Textkritische Ausgabe in 2 Bänden. Hrsg. v. K. Schuhmann und B. Smith (München, 1989), Band II: Kommentar und Textkritik, S. 657–664. Die Entstehungsgeschichte der Festschrift für Th. Lipps, in der Reinachs Artikel zuerst erschienen ist, weist darauf hin, daß zunächst Johannes Daubert einen Beitrags zum negativen Urteil geplant hatte und dieses Thema dann an Reinach abgetreten hat. Karl Schuhmann hat die Kritik Dauberts and Reinachs Ausführungen aus dessen nachgelassenen Manuskripten rekonstruiert. Vgl. Karl Schuhmann, “Johannes Dauberts Kritik der ‘Theorie des negativen Urteils’ von Adolf Reinach”, in: K. Mulligan (Ed.), Speech Act and Sachverhalt, a.a.O., S. 227–238.

  28. Die Umarbeitungen der 6. Logischen Untersuchungen datieren aus einem größeren Zeitabschnitt, der sicher die Zeit zwischen 1913 und 1917 umfaßt. Ich beziehe mich besonders auf “§ 12. Ideale Unmöglichkeit, Widerstreit, Negation” aus dem vermutlich letzten Stadium der Umarbeitungen (1917, evtl. auch später). Sie findet sich im Ms. M III 2 I 4, Bl. 79–95, auf die sich auch die Seitenangaben in Klammern in diesem Kapitel alle beziehen. Es handelt sich zum Teil um einen kurrent geschriebenen Text, zum Teil um überarbeitete Druckfahnen der bereits teilweise gedruckten Umarbeitungen. Ich danke dem Direktor des Husserl-Archief te Leuven, Prof. Dr. S. IJsseling für die freundliche Genehmigung, dieses Material zitieren zu dürfen.

  29. Bemerkenswert ist, daß Husserl bereits hier eine Aufklärung der Akte versucht, die noch vor einer angemessenen Rede und vor der Prädikation liegen. Er spricht von der Unterstufe der “vorprädikativen Vorkommnisse” (82) und sucht “nach dem, was vor allem ‘begrifflichen’ Bedeuten und Ausdrücken liegt” (85).

  30. Diese Hinweise auf das Gewicht der verschiedenen Anmutungen gehen über den Stand der Logischen Untersuchungen hinaus. Hier gibt es einen “Wettstreit” allenfalls zwischen den Anschauungsmomenten selbst, d.h. zwischen den “darstellenden Inhalten” von Akten mit verschiedener Intention. Vgl. Hua XIX/2, 630. Die Thematik des Gewichts findet sich wieder in Husserls Vorlesung über transzendentale Logik von 1920/21. Vgl. Hua XI, 44 ff. und 441 ff.

  31. Hier entsteht eine Unklarheit im Text. Einerseits wird das S als “Subjekt des Nicht-p-seins, als eines positiven nicht durchstrichenen Prädikates” dargestellt (90). Damit ergeben sich die Äquivalenzen “S ist nicht p=das p kommt dem S nicht zu=dem S kommt das Nicht-p-Sein zu=...” (90), die über das Verhältnis zwischen “positiver und negativer Prädikation” aussagen (91). Diese Formulierungen sollen einerseits die “alte Lehre, da\ die Negation im negativen kategorischen Urteil zum Prädikat” gehört (92), bestätigen. Sie legen aber gerade das nahe, was Husserl als verkehrte Interpretation dieser Lehre abweisen will, nämlich, daß die Negation die Zusprechung eines negativen Prädikates ‘nicht-p’ sei (92).

  32. Die ursprüngliche Textzusammenhang stammt aus der ‘Vorlesung über transzendentale Logik’ (WS 1920/21). Er findet sich im Ms. F I 37, abgedruckt in Hua XI unter dem Titel Analysen zur passiven Synthesis. Die einzelnen Textteile des Ausgangsmanuskripts sind dabei in Erfahrung und Urteil ‘blockweise versetzt’, aber nur mit geringen Eingriffen verwendet worden. Wie man sich durch einen Vergleich leicht überzeugen kann, entspricht im einzelnen (Angaben jeweils nach Seite: Zeile) EU 93:23–93:31=Hua XI 29: 11–29:18, EU 94:24–95:1=Hua XI 29:28–29:39, EU 95:1–10=Hua XI 29:18–28, EU 95:13–97:3=Hua XI 30:1–31:21, 97:12–98:36=Hua XI 31:21–32:32. Vgl. zur Verwendung dieser Vorlesung auch die Einleitung der Herausgeberin M. Fleischer in Hua XI, S.XXI ff.

  33. Es ist fraglich, ob es so etwas wie “Erwartungsintentionen” bereits in den Logischen Untersuchungen hätte geben können. Einerseits schreibt Husserl “Intention ist nicht Erwartung, es ist ihr nicht wesentlich, auf ein künftiges Eintreten gerichtet zu sein.” (Hua XIX/2, 573). Er schränkt aber ein “Normalerweise haben hier überall die Intentionen nicht den Charakter von Erwartungen, sie haben ihn nicht in jedem Falle ruhender Wahrnehmung oder Bildlichkeit, sie gewinnen ihn erst, wo die Wahrnehmung in Fluß kommt...” (Hua XIX/2, 574).

  34. Es gibt sowohl in den Analysen in Erfahrung und Urteil, wie auch in den Logischen Untersuchungen Anlaß, den Widerstreit versuchsweise als einen Effekt zwischen einem intentionalen Element und einem sinnlichen Inhalt zu interpretieren. Es fragt sich aber, wie beides in konkurrierende Berührung treten könnte. Folgt man dem Schema von Auffassung und aufgefaßtem Inhalt, so ließe sich denken, daß ein auftretendes Grün durchaus ‘eine Zeit lang’ als rot aufgefaßt werden kann. Irgendwann aber läßt es sich nicht mehr als ‘rot’ umdeuten. Er fordert von sich aus die Auffassung als ‘grün’ und ’wehrt sich’ somit gegen eine Auffassung als ‘rot’. Für diese Lesart spricht, daß zwischen intuitiver Auffassung und intuitivem Repräsentanten in den Logischen Untersuchungen ein “notwendiger Zusammenhang” festgehalten wird: “A 1 s w a s wir einen Inhalt auffassen (in welchem Auffassungssinn), das steht uns nicht ganz frei; (Hua XIX/1, 622 f.). Obwohl er sich formulieren läßt, entzieht sich dieser “Notwendige Zusammenhang” weiterer Analyse, er ist “phänomenologisch irreduktibel” (a.a.O.). Gegen diese Interpretation des Widerstreits als ‘Abwehr’ von Inhalten gegen eine unangemessene Auffassung spricht, daß auch die Partien der roten Kugel, die durch Schatten dunkel erscheinen, ohne bemerkbaren Widerstreit als rot aufgefaßt werden können.

  35. Um den Vorzug der neuen, impressional gestifteten Intention richtig erfassen zu können, müßte auch die ‘Gewißheit’, d.h. die Evidenzform der Erwartungsintention geklärt werden. Da die Erwartung nicht selbst impressional-intuitiv gesichert sein kann, kommen nur die Alternativen der Logischen Untersuchungen in Frage: die intuitive Evidenz der analogischen Apperzeption, die erinnerungsmäßige Evidenz einer sachgerichteten Vermutung, die Habituelle, gewohnheitsmäßige Erwartung und schließlich die konventionellsignitive Intention durch Kontiguität.

  36. Anders liegt der Fall bei etwa gleichgewichtigen Vermutungen, die hin und her wechseln können, wie z.B. bei der Puppe/Mensch (EU, 99–103). Hier kann die Verdrängung auch in der umgekehrten Richtung vor sich gehen und sogar als Ergebnis eine Art ‘Gleichgewicht’ entstehen. Das Bewußtsein “schwankt zwischen der Auffassung Mensch oder Puppe” (EU, 103), ein Streben nach Entscheidung wird motiviert.

  37. Bei der widersprechenden Verdeutlichung eines Urteils, z.B. bei dem Versuch, ein Urteil der Form ‘A und non A’ explizit zu vollziehen, geschieht eine gegenseitige Durchstreichung der widersprechenden Teilintentionen (vgl. Hua XVII, 63). Doch selbst nach und in dieser Durchstreichung bleibt das Urteil identifizierbar. Unangesehen der gegenseitigen Durchstreichung ermöglicht die ‘Überdeckung’ des ganzen Sinnes, die der Teilsinne und der Gliederung der Sinne weiterhin Identifizierung (vgl. Hua XVII 63, 73 f.).

  38. Ein ähnliches Argument für die Gleichordnung findet sich auch Hua XXIV, 308.

  39. Auch 1906/07 erwähnt Husserl die Möglichkeit der Umwandlung einer Negation in eine Affirmation mit negativem Prädikat (vgl. XXIV, 309). Sie ist jedoch ein eigener fundierter Akt.

  40. Vgl. zur kategorialen Anschauung § 48 der Logischen Untersuchungen, Hua XIX/2, 681-685 und D. Lohmar, Phänomenologie der Mathematik (Dordrecht, 1989), 44–69 und “Wo lag der Fehler der kategorialen Repräsentation? Zu Sinn und Reichweite einer Selbstkritik Husserls”, Husserl-Studies 7 (1990: 179–197).

  41. Die Passagen über das unterschiedliche ‘Gewicht’ der konkurrierenden Anmutungen wurden in Erfahrung und Urteil nur zum Teil aufgenommen. Einzelne Passagen von EU, 366–371 stammen aus Hua XI, 44–47, 57–59. Die Ausführungen des § 21 gehen, anders als der ursprüngliche Textzusammenhang (vgl. Hua XI, 45 f.) und die Darstellungen des Möglichkeits- und Zweifelsbewußtseins (z.B. EU, 104, 108), nicht mehr auf diesen Aspekt ein.

  42. In der Hinsicht auf die Motivations grundlage ist das Ich durch den vorprädikativen Erwerb gebunden. Seine Stellungnahmen sind diesbezüglich “völlig unselbständig” (EU, 349). Das Ich muß vor der Möglichkeit der Entscheidung etwas geboten bekommen, wofür oder wogegen es sich entscheiden kann.

  43. In dieser Passage (EU, 348) scheint es zwei gleichwertige Grundformen der Entscheidung zu geben: Zustimmung oder Ablehnung, das “ja” oder das “nein”, die “Anerkennung oder Ablehnung,” das “gültig” oder das “ungültig”. Jedoch läßt Husserl sich hier einen Rückweg offen: “Ob damit gesagt ist, daß die Setzung selbst eine dopplte ‘Qualität’ im Sinne der traditionellen Logik hat, wird noch zu erwägen sein”. (EU, 349). Vgl. die Bemerkung “Seiendes Nichtsein oder Nichtseindes Sein?” hier S. 15 f.

  44. F. Belussi, Die modaltheoretischen Grundlagen der Husserlschen Phänomenologie (Freiburg, 1990), S. 210–241.

  45. Vgl. a.a.O. 136 ff. und 210 ff.

  46. Vgl. a.a.O., 213 f.

  47. Vgl. a.a.O., 219.

  48. Vgl. a.a.O., 230.

  49. Vgl. a.a.O., 233.

  50. Vgl. a.a.O., 231 f.

  51. Vgl. a.a.O., 232.

  52. Merkwürdigerweise will Belussi aus seiner Theorie der selektiven Sinnbegrenzung auch noch eine Form der Negation extrahieren, die einem ‘Bruch’ des ungehemmten Ablaufs schlichter Akte entspricht. Er will mittels des Begriffs “der offenen Möglichkeit eine dem Regelfall konforme vorprädikative Theorie der Andersbestimmung als Bruch” entwickeln. Dies verlangt allerdings: “es sind offene Möglichkeiten eigenschaftlicher Andersbestimmung, die originäre Evidenz als schon vorhandenes wirkliches Recht durchstreichen.” (A.a.O., 235). Es handelt sich hier nicht um einen Schreibfehler. An anderer Stelle heißt es “Es ist die offene Möglichkeit, die das Strahlenzentrum positiv motivierter Möglichkeiten, die originäre Sinnevidenz, annullieren kann.” (A.a.O., 234).

  53. R. Kozlowski, Die Aporien der Intersubjektivität: Eine Auseinandersetzung mit Husserls Intersubjektivitätstheorie (Würzburg, 1991).

  54. A.a.O., 209.

  55. A.a.O., 217 f.

  56. So rückt seine Interpretation-vielleicht ungewollt-in die Nähe derjenigen Ansätze, die Konstitution als Kreation verstehen wollen. Vgl. a.a.O., 15 ff.

  57. A.a.O., S. 209, Anm. 3 und S. 214.

  58. A.a.O., 214.

  59. A.a.O., 216.

  60. A.a.O., 215.

  61. Vgl. a.a.O., 215 f.

  62. Für diesen Zusammenhang vgl. a.a.O., 215 f.

  63. Vgl. D. Lohmar, Phänomenologie der Mathematik, a.a.O., S. 133–146. Mit Husserls Kritik des Satzes vom Widerspruch hat sich auch R. Klockenbusch auseinandergesetzt, vgl. Husserl und Cohn (Dordrecht, 1990), S. 35–66.

  64. Auch Searle hatte mit der Abtrennung der illokutionären Negation einen Schritt in die “subjektive” Richtung getan.

  65. Wie oben ausgeführt, betrifft der Einwand des Intuitionismus die andere Richtung der Äquivalenz. Wenn man ein Kalkül für alltäglichen oder wissenschaftlichen Wissenszuwachs entwerfen will (wie z.B. Peter Gärdenfors) (Knowledge in Flux, London, 1988), müßte man zuvor bei den einfachsten Operationen der zugrundegelegten Logik fragen, ob sie dem Anwendungsgebiet angepaßt werden müssen. D.h. man kann sich für eine angemessene Theorie des Wissenszuwachses nicht an einfachen Modellen wie der Lagerhaltung orientieren, in denen es nur vorhanden (akzeptiert/ja) und nicht vorhanden (nicht akzeptiert/nein) gibt. Man muß ‘Irrtümer’ und Meinungsänderungen im Gedächtnis behalten, sowie die Informationen nach ihrer Herkunft und Geschichte klassifizieren.

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Lohmar, D. Beiträge zu einer phänomenologischen Theorie des negativen Urteils. Husserl Stud 8, 173–204 (1991). https://doi.org/10.1007/BF00373659

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