Grazer Philosophische Studien

Volume 50, 1995

Meinong und die Gegenstandstheorie

Markus S. Stepanians
Pages 415-432

Russells Kritik an Meinongs Begriff des Annahmeschlusses

Kapitel XV von Über Annahmen (1. Aufl.) beginnt mit einigen bitteren Bemerkungen über den Mangel an Einsicht unter Logikern und Philosophen über das Wesen logischen Schließens. Meinong beklagt, daß man sich mit der Klassifizierung von Schlußformen aufgehalten habe, ohne den Versuch einer Analyse des Folgerungsbegriffs zu unternehmen. Es überrascht wenig, daß Meinong auch bei der Analyse des Folgerungsbegriffs der Annahme eine Schlüsselrolle zuweist. Seine Diskussion führt ihn dabei zu einer UntersuChung des Verhältnisses von Schlüssen aus Urteilen, hypothetischen Urteilen und „Annahmeschlüssen", d.h. Argumenten, deren Prämissen Annahmen sind. Meinongs These, daß es so etwas wie Annahmeschlüsse gibt, erscheint selbstverständlich genug. Die Einführung von Annahmen als Prämissen ist heutzutage nicht nur in Kalkülen natürlichen Schließens eine Standardprozedur, die keiner Rechtfertigung bedarf. Umso mehr muß es daher überraschen, daß Russell in seiner ansonsten enthusiastischen Rezension in Mind (\904) vorgibt, für Schlüsse aus Annahmen nichts übrig zu haben: „I cannot understand how the notion of assumptive inference ... can be maintained." Daß es hier in der Tat nicht um einen bloßen Streit um Worte oder ein Mißverständnis geht, wird spätestens dadurch offenkundig, daß auch Frege in diesem Punkt mit Russell vollkommen übereinstimmt. Wie sich jedoch herausstellt, ist der eigentliche Streitpunkt das korrekte Verständnis hypothetischer Urteile: Nach Meinong sind hypothetische Urteile keine Urteile, sondern verkappte Annahmeschlüsse, während Russell (und Frege) genau umgekehrt Annahmeschlüsse als verkappte hypothetische Urteile auffassen.