Abstract
Unter Berufung auf Aristoteles ist in der neueren Literatur immer wieder die These vertreten worden, die Konklusionen praktische Syllogismen seien keine Sätze, sondern Handlungen. Eine genaue Interpretation der entsprechenden Aristotelesstellen zeigt jedoch, daß nach Aristoteles Handlungen nicht aus bestimmten Prämissen folgen, sondern aus dem Fürwahrhalten dieser Prämissen. Deshalb wird hier vorgeschlagen, praktische Syllogismen als epistemisch-praxeologische Schlüsse im Rahmen einer gemischten Wissens — und Handlungslogik aufzufassen. Wenn man von den normalen Begriffen des Wissens und Handelns ausgeht, ergibt sich bei dieser Interpretation jedoch, daß die Gültigkeit praktischer Schlüsse durchaus fraglich ist.