Abstract
ZusammenfassungDieser Beitrag befasst sich mit der Befürchtung, dass eine Erweiterung der DNA-Analyse von Tatortspuren für Zwecke der Polizeiarbeit zu Diskriminierungen führen wird. Diese Erwartung bezieht sich insbesondere auf die Ermittlung der sogenannten biogeografischen Abstammung und der Hautschattierung. In dieser Untersuchung werden einige Stellen im Ermittlungsprozess, an denen auf Grundlage solcher Analysen Diskriminierungspotential auftreten könnte, zunächst gesammelt und dargelegt. Im zweiten Teil wird dann der Diskriminierungsbegriff genauer beleuchtet. Dabei wird sich zeigen, dass verschiedene Positionen zu der Frage, was genau eine Diskriminierung moralisch problematisch macht, zu unterschiedlichen Einschätzungen der DNAPhänotypisierung in der Polizeiarbeit führen.