Abstract
Das rechtsphilosophische Denken des 19. Jh.s lässt sich, anders als das vorangegangene ›Zeitalter der Vernunft‹, nicht auf eine einzige Formel bringen. Manche seiner rechtsphilosophischen Strömungen überschneiden und verstärken sich gegenseitig, andere erscheinen miteinander unvereinbar. Zumindest das erste Drittel des 19. Jh.s stand aber noch im Zeichen der Aufklärung, wobei der aufklärerische Denkansatz in England aufgegriffen und fortgeführt wurde, während in Deutschland bald die Gegenbewegungen dominierten.