More good than harm?

Ethik in der Medizin 23 (2):107-121 (2011)
  Copy   BIBTEX

Abstract

Forschung an und mit Menschen muss sich legitimieren, d. h. sie muss ihre wissenschaftliche Qualität, Rechtmäßigkeit und ethische Vertretbarkeit aufzeigen. Zu den Rechtfertigungsbedingungen zählt ein „günstiges“ Verhältnis von Nutzen- und Schadenpotenzialen des Forschungsvorhabens. Unabhängige Ethikkommissionen sind den Forschenden zur Seite gestellt, um sie bei der Prüfung und Sicherstellung der genannten Erfordernisse zu unterstützen. Eine zum Gebrauch durch Ethikkommissionen und Forschende entwickelte Nutzen- und Schadentaxonomie sowie ein Schema zur Systematisierung von Chancen-Risiken-Bewertungen wurde nachträglich auf alle Ethikanträge des Jahres 2006 an die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Lübeck angewandt. Unter den 206 analysierten Studienvorhaben lassen 46 % die Chance eines direkten Eigennutzens für die Studienteilnehmer erkennen. Als gruppennützig wurden 12 % der Studienprojekte eingestuft. Sie lassen unmittelbar nach Studienabschluss oder nach wenigen weiteren Studien ein Nutzenpotenzial für Personen mit den gleichen demographischen und klinischen Merkmalen wie die Studienteilnehmer erwarten. 42 % der Ethikanträge bezogen sich auf fremdnützige Studienvorhaben mit Nutzenchancen für die Heilkunde und/oder medizinische Wissenschaft. Das Risiko eines mehr als geringfügigen Eigenschadens wurde bei 53 % der Studien identifiziert. Die Analyse der jeweiligen Nutzenchancen und Schadenrisiken führte bei insgesamt 33 der 206 Studien (16 %) zu einem negativen Ergebnis: Im Urteil der nachträglich durchgeführten Bewertung übertreffen die Nutzenchancen nicht die Schadenrisiken. Studien mit einem mehr als geringfügigen Eigenschadenpotenzial sowie nicht-eigennützige Studien weisen besonders häufig eine negative Gesamtbilanz auf. Eine Prozeduralisierung der Analyse von Chancen und Risiken kann die Transparenz vorgenommener Analyse- und Vergleichsprozesse steigern. Die Kommunikation zwischen Forschenden und Ethikkommissionen sowie unter Ethikkommissionsmitgliedern bei strittigen Studienvorhaben wird erleichtert, die Standardisierung und Harmonisierung der Beratungsabläufe der Ethikkommissionen unterstützt.

Links

PhilArchive



    Upload a copy of this work     Papers currently archived: 91,386

External links

Setup an account with your affiliations in order to access resources via your University's proxy server

Through your library

Similar books and articles

Benefit and harm.T. M. Benditt - 1976 - Philosophy and Phenomenological Research 37 (1):116-120.
Defending double effect.Alison Hills - 2003 - Philosophical Studies 116 (2):133-152.
The right, the good and the jurisprude.Wojciech Sadurski - 1988 - Law and Philosophy 7 (1):35 - 66.
The Moral Status of Enabling Harm.Samuel C. Rickless - 2011 - Pacific Philosophical Quarterly 92 (1):66-86.
The harm principle.Nils Holtug - 2002 - Ethical Theory and Moral Practice 5 (4):357-389.
Mortal harm.Steven Luper - 2007 - Philosophical Quarterly 57 (227):239–251.
The moral limits of the criminal law.Joel Feinberg - 1984 - New York: Oxford University Press.

Analytics

Added to PP
2013-12-14

Downloads
7 (#1,356,784)

6 months
7 (#411,886)

Historical graph of downloads
How can I increase my downloads?