Abstract
ZusammenfassungDer sogenannte Fall Therwil führte zu Bestrebungen, in der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft einen Vorbehalt bürgerlicher Pflichten zu verankern. Diese geplante und schlussendlich gescheiterte Verfassungsrevision ist Anlass, der Frage nach der Bedeutung des Vorbehalts der bürgerlichen Pflichten nachzugehen. Es zeigt sich, dass dessen Bedeutung nicht in seiner rechtlich verbindlichen und durchsetzbaren, sondern in seiner symbolischen Dimension liegt. Diese wird im Fall Therwil eingesetzt, um einer bestimmten politischen Zielsetzung zu dienen. Dies zeigt sich deutlich mit Blick auf den migrationspolitischen Hintergrund der sog. Handschlag-Affäre, werden mit der geplanten Verfassungsrevision doch implizite wie explizite Imaginationen von Zugehörigkeit ausgedrückt. Es ist dabei kein Zufall, dass mit dem Vorbehalt bürgerlicher Pflichten ein Konzept aufgegriffen wurde, das dem Kontext des Kulturkampfes im 19. Jahrhundert entstammt.