Abstract
Das Verhältnis von Religion und Moral ist seit der Aufklärung ebenso strittig wie dasjenige von Moral und Recht. Es gehört zu den Kernfragen der Rechtsethik, ob das Recht einer moralischen Begründung bedarf und, wenn ja, ob eine moralische Grundlegung des Rechts ihrerseits religiös fundiert sein muss oder nicht. Die Gleichsetzung von Recht und Moral in dem Sinne, dass dasjenige, was als sittlich gefordert gilt, auch im geltenden Recht zu positivieren ist, scheidet für den säkularen und weltanschaulich neutralen Staat grundsätzlich aus. Ebenso fragwürdig ist die gegenteilige These von der vollständigen Trennung von Recht und Moral, so gewiss hinter die kantische Unterscheidung zwischen Legalität und Moralität bzw. die Ausdifferenzierung von Recht und Moral in modernen Gesellschaften nicht zurückgegangen werden kann.