Advance Directives And Surrogate Decision Making. Ethical Questions, Legal Response And Clinical Summary

Jahrbuch für Recht Und Ethik 4 (1996)
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Abstract

Patientenverfügungen sollen Richtlinien für zukünftige Situationen sein, in denen ein Patient selbst nicht mehr medizinische Behandlung autorisieren oder ablehnen kann. Wichtige Voraussetzungen des Konzeptes sind die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes und die Annahme, daß es prinzipiell möglich und wünschenswert ist, für zukünftige, letztlich unvorhersehbare Situationen verbindliche Direktiven festzulegen. Neben der Frage, ob eine gänzlich veränderte Situation, die im Falle einer schweren Erkrankung anzunehmen ist, die Interessen und Bedürfnisse eines Patienten so radikal ändert, daß ihnen frühere, in Gesundheit getroffene, Verfügungen nicht mehr entsprechen, wurde auch die provokante Frage gestellt, ob die personale Identität überhaupt als unverändert fortbestehend in Lebenslagen gedacht werden kann, die keine mentalen Fähigkeiten mehr erlauben. Denn ginge man davon aus, daß etwa eine Patientin im "Persistent Vegetative State" gar nicht mehr dieselbe Patientin ist, die früher eine Verfügung getroffen hat, dann wird die moralische Autorität ihrer Verfügung fraglich. Ein weiteres Problem ist die offene Frage, ob ausreichend Informationen für mögliche zukünftige Situationen samt dem Spektrum der Behandlungsoptionen übermittelbar sind und damit die Grundlage für eine verbindliche Entscheidung gegeben ist. Es darf auch nicht übersehen werden, daß die meisten der Entscheidungen letztlich normativen Charakter haben und sich aus subjektiven Bewertungen bestimmter Zustände oder Lebenssituationen ergeben. Weiters bestehen eine Reihe von praktischen Einschränkungen, wie die Schwierigkeiten der rechtzeitigen Verfügbarkeit und die unumgängliche Interpretation der Patientenverfügung durch die behandelnden Ärzte. Die Rechtssysteme von Deutschland und England lassen unterschiedliche Antworten auf diese Fragen zu, die im einzelnen diskutiert werden. Ein wesentlicher Unterschied scheint jedoch darin zu liegen, daß eine gültig abgefaßte Patientenverfügung in England rechtsverbindlich ist, während der deutsche Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zum Fall Schwarza solch eine Verfügung als Hinweis für den mutmaßlichen Willen betrachtet, jedoch auch andere Quellen zu dessen Ermittlung zuläßt. Entscheidungsgrundlage in Deutschland bleibt somit der mutmaßliche Wille der Patientin zum Zeitpunkt der Entscheidung. Aus klinischer Sicht spielen Patientenverfügungen derzeit eine untergeordnete Rolle, werden jedoch von den meisten Medizinern als eine positive, zusätzliche Informationsquelle für schwierige Entscheidungen angesehen

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