Tijdschrift Voor Filosofie 40 (3):379 - 417 (1978)
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Der Mensch ist nur nach demjenigen, was ihm als von ihm selbst getan zugerechnet werden kann, als moralisch gut oder böse zu beurteilen. Das radikale Böse in einem Menschen muss also etwas sein, was ihm als seine eigene Tat zugerechnet werden kann und muss. Kant denkt dieses Böse als einen in jedem Menschen waltenden Hang zum moralisch-Bösen, mithin nicht als einen physischen Hang, d. h. als einen blossen Naturtrieb, der in die Sinnlichkeit des Menschen und die daraus entspringenden natürlichen Neigungen gesetzt werden könnte, sondern als einen Hang, der dem moralischen Vermögen der freien Willkür selbst anhaftet. Wie kann dieser Hang unvermeidlich natürlicherweise in ausnahmslos jedem Menschen anwesend sein und zugleich durch jedermanns eigene freie Tat, ja in der Weise eigener freier Tat ? Aller moralische Wert einer Person muss geschätzt werden nach der Güte oder der Bosheit ihrer Maximen, d. h. der Regeln, die die Willkür der Person sich selbst für den Gebrauch ihrer Freiheit gemacht hat. Unterschieden wird die eine Grundmaxime eines Menschen von den vielen darauf sich gründenden besondern Maximen desselben. Die Grundmaxime wird von Kant selbst meistens als der erste oder oberste oder allgemeine Grund der Annehmung guter oder der Annehmung böser Maximen angedeutet. Dieser subjektive Grund aller unserer Maximen -selbst eine Maxime -ist, wenn er verkehrt (perversus) ist, der Hang zum Bösen, d. h. zur Annehmung böser Maximen, und damit das radikale Böse oder ein böses Herz. Die Grundmaxime eines Menschen ist nun verkehrt, wenn darin die zwei Grundtriebfedern der menschlichen Willkür, nämlich die Selbstliebe oder das Glückseligkeitsstreben und die Achtung fürs Sittengesetz, in einem „verkehrten” Verhältnis der Unterordnung zu einander stehen. Nur wenn das Gesetz als oberste und als für sich allein zureichende Triebfeder in die Grundmaxime eines Menschen aufgenommen ist, ist diese Maxime gut und ist damit der Mensch ein Mensch guten Herzens. Die eigene freie Tat, wodurch jeder Mensch seine Grundmaxime bestimmt, ist nach Kant „intelligibele” Tat. Die Bedeutung dieses Lehrstücks und die damit verbundene Schwierigkeiten werden in § VI erörtert. Anschliessend wird in § VII der wichtige Unterschied zwischen Menschen von guten Sitten und sittlich guten Menschen erwogen und gewertet. In § IX werden die Beweisgründe, welche Kant für seine Ansicht anführt, dass ausnahmslos alle Menschen aus einem bösen Herzen leben, geprüft und als unzureichend erwiesen. Schliesslich wir die Frage erwogen, ob und inwiefern eine Herzensänderung als Revolution und eine Änderung der Sitten als allmählige Reform für uns, natürlicherweise böse Menschen, möglich ist. Trotz vieler Schwierigkeiten hält Kant beides für möglich. Beides muss möglich sein, weil wir nur unter dieser Bedingung bessere Menschen werden können, wozu wir durch das nie verstummende Sittengesetz aufgerufen werden
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