Abstract
Deontologischen Ethiken zufolge hängt die moralische Bewertung einer Handlung von intrinsischen Charakteristika dieser Handlung ab. Wenn das der Fall ist, stellt sich aber die Frage, wie Handlungen eigentlich gegenüber ihren Folgen abgrenzbar sind, wenn Handlungen immer auch so beschrieben werden können, dass einige ihrer Folgen Teil der Handlungsbeschreibung sind. Um dieses Problem zu lösen, wird ein normativer Handlungsbegriff skizziert, bei dem aus einer Sequenz möglicher Handlungsbeschreibungen die erste normativ relevante Beschreibung als handlungsdefinierend herausgearbeitet wird.