Abstract
ZusammenfassungDie Zulässigkeit genetischer Untersuchungen an Arbeitnehmern wird in Deutschland neu diskutiert, nachdem einer hessischen Lehrerin die Verbeamtung auf Probe zunächst verweigert wurde, weil ihr Vater an der Huntington-Krankheit leidet. Es soll untersucht werden, ob eine gesetzliche Regelung genetischer Untersuchungen in der Arbeitsmedizin wünschenswert ist und welche ethischen Maßstäbe dabei zu berücksichtigen wären. Gendiagnostische Untersuchungsverfahren im engeren Sinn finden noch keine breite Anwendung in der Arbeits- und Betriebsmedizin. Die Nutzung genetischer Informationen gehört aber auch hier zum Standard. Damit sind verschiedene ethische Konflikte verbunden, die insbesondere die Bereiche Autonomie und Diskriminierung betreffen. Gesetzliche Regelungen sollten sich daher nicht an der jeweiligen gendiagnostischen Technologie orientieren, sondern an der prognostisch-prädiktiven Qualität genetischen Wissens. Das Machtungleichgewicht am Arbeitsplatz und die immanenten Interessenkonflikte machen gesetzliche Regelungen erforderlich, die angesichts der zunehmenden Verfügbarkeit prädiktiver medizinischer Informationen Personenrechte schützen und einen fairen Interessenausgleich fördern.