Abstract
Die Entscheidung für oder gegen lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen geht inzwischen der Hälfte aller Todesfälle in Europa voraus. Sie wird im klinischen Alltag häufig als ethische Herausforderung wahrgenommen, zudem sind unter Klinikern juristische Unsicherheiten und Fragen der korrekten Vorgehensweise verbreitet. Die hier vorgestellte Münchner Leitlinie zu Entscheidungen am Lebensende soll rechtliche Unsicherheit reduzieren, Klinikumsmitarbeiter für die ethische Dimension von Therapieentscheidungen am Lebensende sensibilisieren und ethisch begründete Entscheidungen fördern. Aus organisationsethischer Perspektive soll mit der Leitlinie eine Reflexion und Meinungsbildung zu einem ethisch relevanten Themenbereich erfolgen und ein Beitrag zur Qualitätssicherung der Patientenversorgung und damit auch zur Patientenzufriedenheit geleistet werden. Die Prozesse der Leitlinienentwicklung, -aktualisierung und -implementierung werden vorgestellt. Die wesentlichen inhaltlichen Elemente der Leitlinie mit Darstellung der Rechtslage, der Definition zentraler Begriffe und Klärung medizinischer Entscheidungskriterien werden an Hand eines Entscheidungsalgorithmus dargestellt. Inhalt und Prozess der Leitlinienentwicklung werden auf die folgenden organisationsethischen Qualitätskriterien hin überprüft: deliberativer Prozess, inhaltliche Transparenz, repräsentative Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, Implementierung und Evaluation der Leitlinie. Institutionen, die diese Leitlinie übernehmen wollen, sollten diese von einem autorisierten Gremium überprüfen lassen und auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Institution adaptieren. Hierfür ist eine vorgeschaltete Bedarfserhebung hilfreich. In dem Gremium sollten all diejenigen vertreten sein, die in der Folge mit der Leitlinie arbeiten werden.