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    “Medical necessity”: challenges of a fuzzy concept.Bettina Schöne-Seifert, Daniel R. Friedrich, Anke Harney, Stefan Huster & Heiner Raspe - 2018 - Ethik in der Medizin 30 (4):325-341.
    „Medizinische Notwendigkeit“ (MedN) ist der zentrale Steuerungsbegriff für die Finanzierung medizinischer Versorgung in der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz seiner scheinbaren Objektivität und Bestimmtheit durch ärztliche Expertise ist der Begriff alles andere als eindeutig definiert. In diesem ersten von fünf geplanten Aufsätzen zur Begriffsklärung von MedN aus medizintheoretischer, -ethischer, rechtlicher und (sozial)medizinischer Perspektive geht es um eine Systematisierung der aktuellen Kontroversen. Damit soll eine Fundierung für Detaildebatten gelegt werden, die bisher fehlt. Geklärt werden sollen die begriffliche Struktur, Funktion, Kontextualität und Missverständlichkeit (...)
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  2.  41
    More good than harm?Angelika Hüppe & Heiner Raspe - 2011 - Ethik in der Medizin 23 (2):107-121.
    Forschung an und mit Menschen muss sich legitimieren, d. h. sie muss ihre wissenschaftliche Qualität, Rechtmäßigkeit und ethische Vertretbarkeit aufzeigen. Zu den Rechtfertigungsbedingungen zählt ein „günstiges“ Verhältnis von Nutzen- und Schadenpotenzialen des Forschungsvorhabens. Unabhängige Ethikkommissionen sind den Forschenden zur Seite gestellt, um sie bei der Prüfung und Sicherstellung der genannten Erfordernisse zu unterstützen. Eine zum Gebrauch durch Ethikkommissionen und Forschende entwickelte Nutzen- und Schadentaxonomie sowie ein Schema zur Systematisierung von Chancen-Risiken-Bewertungen wurde nachträglich auf alle Ethikanträge des Jahres 2006 an die (...)
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  3.  47
    Münsteraner Memorandum Heilpraktiker. Die Thesen des „Münsteraner Kreises“ zu einer Neuregelung des Heilpraktikerwesens.Manfred Anlauf, Norbert Aust, Hans-Werner Bertelsen, Juliane Boscheinen, Edzard Ernst, Daniel R. Friedrich, Natalie Grams, Paul Hoyningen-Huene, Jutta Hübner, Peter Hucklenbroich, Heiner Raspe, Jan-Ole Reichardt, Norbert Schmacke, Bettina Schöne-Seifert, Oliver R. Scholz, Jochen Taupitz & Christian Weymayr - 2017 - Ethik in der Medizin 29 (4):334-342.
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  4.  36
    Improving the quality of written informed consent documents for (bio)medical research—empirical analysis of research ethics committee’s application documents.Angelika Hüppe, Katharina Dziubek & Heiner Raspe - 2014 - Ethik in der Medizin 26 (3):211-224.
    Zu den elementaren Rechtfertigungsbedingungen der medizinischen Forschung an und mit Menschen zählt die informierte Einwilligungserklärung („informed consent“) des Probanden/Patienten. Für die Gewährleistung eines „informed consent“ sind dem potenziellen Studienteilnehmer u. a. qualitativ hochwertige schriftliche Aufklärungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Wir entwickelten eine Liste von Prüfpunkten, um mit ihnen die Qualität schriftlicher Aufklärungsmaterialien zu bestimmen und zu bewerten. Mithilfe eines Kriterienkataloges bestehend aus über 100 Prüfpunkten wurde die Qualität von 128 zufällig ausgewählten schriftlichen Aufklärungsmaterialien zu Forschungsvorhaben beurteilt, die der Ethikkommission der (...)
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  5.  7
    More good than harm?Angelika Hüppe & Heiner Raspe - 2011 - Ethik in der Medizin 23 (2):107-121.
    Forschung an und mit Menschen muss sich legitimieren, d. h. sie muss ihre wissenschaftliche Qualität, Rechtmäßigkeit und ethische Vertretbarkeit aufzeigen. Zu den Rechtfertigungsbedingungen zählt ein „günstiges“ Verhältnis von Nutzen- und Schadenpotenzialen des Forschungsvorhabens. Unabhängige Ethikkommissionen sind den Forschenden zur Seite gestellt, um sie bei der Prüfung und Sicherstellung der genannten Erfordernisse zu unterstützen. Eine zum Gebrauch durch Ethikkommissionen und Forschende entwickelte Nutzen- und Schadentaxonomie sowie ein Schema zur Systematisierung von Chancen-Risiken-Bewertungen wurde nachträglich auf alle Ethikanträge des Jahres 2006 an die (...)
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  6.  39
    Individuelle Gesundheitsleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung: Eine medizinethische Diskussion.Heiner Raspe - 2007 - Ethik in der Medizin 19 (1):24-38.
    Von Vertragsärzten in ihren Praxen angebotene oder hier von Patienten nachgefragte "individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) sind in unserem Gesundheitswesen zu einer häufigen Erscheinung geworden. Es hat sich ein "zweiter Gesundheitsmarkt" mit einem erheblichen ökonomischen Potential entwickelt. Die Leistungen umfassen ein weites Spektrum; sie adressieren ganz unterschiedliche Gesundheitsstörungen, Ziele und Hoffnungen und sind extrem heterogen. Auch dies erschwert eine einheitliche Definition. Aus Patientensicht scheint das wichtigste Merkmal, dass IGeL vollständig privat bezahlt werden müssen. Der Beitrag diskutiert IGeL unter normativen Gesichtspunkten und adressiert (...)
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  7.  15
    Individual health services within Germany’s statutory health insurance system: ethical considerations.Heiner Raspe - 2007 - Ethik in der Medizin 19 (1):24-38.
    ZusammenfassungVon Vertragsärzten in ihren Praxen angebotene oder hier von Patienten nachgefragte "individuelle Gesundheitsleistungen" sind in unserem Gesundheitswesen zu einer häufigen Erscheinung geworden. Es hat sich ein "zweiter Gesundheitsmarkt" mit einem erheblichen ökonomischen Potential entwickelt. Die Leistungen umfassen ein weites Spektrum; sie adressieren ganz unterschiedliche Gesundheitsstörungen, Ziele und Hoffnungen und sind extrem heterogen. Auch dies erschwert eine einheitliche Definition. Aus Patientensicht scheint das wichtigste Merkmal, dass IGeL vollständig privat bezahlt werden müssen. Der Beitrag diskutiert IGeL unter normativen Gesichtspunkten und adressiert 6 (...)
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