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Bemerkungen zur Logikbegründung im Deutschen Konstruktivismus

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Zeitschrift für allgemeine Wissenschaftstheorie Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Die Forderung des Deutschen Konstruktivismus nach „Begründung der Wissenschaft“ ist weiten Kreisen geläufig; was mit dieser Forderung bezweckt, inwieweit sie gerechtfertigt und auf welche Weise sie gegebenenfalls zu erfüllen ist, scheint dagegen außerhalb des konstruktivistischen Lagers weniger klar. Im vorliegenden Beitrag soll versucht werden, unter weitgehendem Verzicht auf formale Details ein wesentliches Lehrstück des obigen Programms zu erläutern, nämlich die „Begründung von Logik“.

Dazu möchte ich zunächst klären, was sich in diesem Zusammenhang unter „Begründung“ verstehen läßt. Ferner werde ich skizzieren, wie Anfangsstücke der Logik gegenwärtig außerhalb des Konstruktivismus betrieben werden, und inwiefern es hierbei zu „Begründungsdefiziten“ kommen könnte. Schließlich soll ein Überblick gegeben werden, wie sich der Deutsche Konstruktivismus Lösungen der von ihm lokalisierten Probleme vorstellt. Abschließend wird angedeutet, wie analoge Lösungen im Rahmen eines klassischen Logikaufbaus aussehen könnten.

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Literatur

  1. Vgl. etwa Gethmann, C. F., Protologik. Untersuchungen zur formalen Pragmatik von Begründungsdiskursen (Frankfurt/M. 1979), insb. S. 28f, oder ders. (Hrsg.), Theorie des wissenschaftlichen Argumentierens (Frankfurt/M. 1980).

  2. Vgl. Tarski, A., Der Wahrheitsbegriff in den formalisierten Sprachen (nachgedruckt in Berka, K./Kreiser, L. (Hrsg.), Logik-Texte. Kommentierte Auswahl zur Geschichte der modernen Logik (Berlin 1971).

  3. Vgl. hierzu genauer Hinst, P., Wahrheit und Bedeutung. Vorschläge zu einem fundamental-semantischen Aufbau von Wissenschaftssprachen (Habil. München 1974), S. 17–23; ders., Fundamentalsemantische Grundlegung der Logik und strukturtheoretische Rekonstruktion der Interpretationssemantik (in Mittelstrass, J./ Riedel, M. (Hrsg.), Vernünftiges Denken (Berlin/New York 1978)); Friedmann, J., Kritik konstruktivistischer Vernunft (München 1981), S. 174–178.

  4. Wittgenstein, L., Philosophische Untersuchungen, § 43.

  5. Vgl. Lorenzen, P., Protologik. Ein Beitrag zum Begründungsproblem der Logik (in ders., Methodisches Denken (Frankfurt/M. 1974)).

  6. Vgl. hierzu insb. Lorenzen, P./Lorenz, K., Dialogische Logik (Darmstadt 1978), sowie Lorenzen, P./Schwemmer, O., Konstruktive Logik, Ethik und Wissenschaftstheorie (Mannheim 1975), S. 56–109.

  7. Vgl. Gethmann, Protologik, sowie ders. (Hrsg.), Theorie des wissenschaftlichen Argumentierens.

  8. Vgl. exemplarisch Anm. 16, (Df 6)!

  9. Lorenzen, Methodisches Denken, S. 67.

  10. Vgl. ausführlich Friedmann, Kritik, S. 75–85. Die klassische Logik erhält man, wernn man zunächst in Anm. 12 und 16 (Df 3) durch die nachfolgende Definition ersetzt und sodann sämtliche Vorkommnisse von „konstruktiv“ durch „klassisch“ ersetzt. (Df 3*) μ ist klassischer Dialog gdw μ ist endliche Folge von Äußerungen, so daß gilt: 1) für alle ungeraden k ε nb(μ) mit k ≨ 1 gibt es ein gerades n ε nb(μ), derart, daß μk entweder n-Angriff oder (n − 1), n-Verteidigung in μ ist. 2) für alle geraden k ε nb(μ) ist μk entweder (k − 1)-Angriff in μ, oder es gibt ein gerades m ε nb (μ), so daß μk eine m, (k − 1)-Verteidigung in μ ist.

  11. Vgl. Getmann, Protologik, Kap. 1.2.

  12. Sie wird beseitigt durch geeignete Ersetzung durch einen elementaren Behauptungs- und zwei komplexe „Kampf“-Akte (vgl. z. B. Anm. 12, (Df 1, 2).

  13. Vgl. Gethmann, Protologik, S. 63ff.

  14. Gethmann, a. a. O., S. 61f.

  15. Vgl. a. a. O., S. 82ff.

  16. Vgl. unter „Performatorenregeln“.

  17. Vgl. a. a. O., S. 82ff.

  18. Ebd., S. 73.

  19. Vgl. Lorenzen/Schwemmer, Konstruktive Logik ..., S. 22ff.

  20. Gethmann, Protologik, S. 80.

  21. Ebd., S. 99.

  22. S. 80, Anm. 16.

  23. Vgl. a. a. O., S. 97.

  24. Es entstünde die Basis für eine sog. streng-konstruktive Logik, deren Wahrheitsbegriff leer ist; in Kap. 4 nimmt Gethmann eine diesbezügliche Regelung denn auch wieder zurück.

  25. Vgl. a. a. O., S. 96.

  26. Vgl. in diesem Beitrag „Dialogische Logik“, (A), 2) und 3).

  27. Vgl. Gethmann, Protologik, S. 33ff, S. 100ff.

  28. Vgl. Gethmann, a. a. O., S. 91ff, insb. S. 93.

  29. Sie dürften den „Prädikatorenregeln“ entsprechen (vgl. Kamlah, W./Lorenzen, P., Logische Propädeutik. Vorschule des vernünftigen Redens (Mannheim 1973), Kap. III, § 1) und haben beispielsweise die Form: Von „rot“-Zusprechen gehe über zu „farbig“-Zusprechen!

  30. Vgl. Gethmann, Protologik, S. 98.

  31. Ebd. (H. v. V).

  32. Gethmann, Protologik, S. 103.

  33. Ebd., S. 104.

  34. Vgl. S. 114.

  35. Vgl. S. 115.

  36. Vgl. S. 117f.

  37. Vgl. S. 118f.

  38. Im Rahmen der „Kalkülisierung“, vgl. a. a.O., Kap. 4.

  39. Tatsächlich erzwingen natürlich immanent logische Gründe diese eigenartige Überführung einer Konsens signalisierenden Zustimmung in eine angreifbare Behauptung; daher bleibt offen, warum Gethmann nicht gleich das Konditional in der dialogischen Version einführt.

  40. Zumal Gethmann auf S. 94 folgende „Regel der Explizitheit“ formuliert: „Beschreibe Argumentationen explizit (d. h. durch Angabe der gestützten und der stürzenden Proposition und der Übergangsregeln)“!

  41. Vgl. S. 117, (3–10).

  42. Vgl. Gethmann, Protologik, S. 133.

  43. Ebd., S. 98f.

  44. Vgl. noch einmal: „Als Abkürzung für die Beschreibung, daß die (relative oder absolute) Begründung für eine Behauptung gelungen (bzw. mißlungen) ist, wird notiert: ... ∥=. P. bzw. =∥. P..“ (S. 98). Der Unterschied zu den übrigen Performatoren wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, daß man z. B. dadurch zweifeln kann, ob, daß man?.. äußert; oder behaupten kann, daß, indem man ∣—.. äußert; oder sich bei jemandem dadurch entschuldigen kann, daß man „Entschuldigung!“ äußert; und eventuell begründen kann, daß, indem man eine ganze Sukzession einzelner Äußerungen vollzieht (jeweils hat man dadurch, daß man etwas gesagt hat, etwas getan, was sich im performativen Äußerungsteil beschreiben läßt). Aber eine Aussage ist doch sicherlich nicht dadurch begründet bzw. unbegründet, daß man ∣—.. bzw. =∥. in einer (als eine?) Äußerung verwendet.

  45. A. a. O., S. 133 (H. v. V.).

  46. Ebd., S. 134.

  47. Vgl. S. 62.

  48. Eine anspruchsvollere und wegen der Einbeziehung von Annahmen als weiteren Äußerungstyp „lebensnähere“ Fassung findet sich in Hinst, P., Pragmatische Regeln des logischen Argumentierens (Manuskript LMU München 1981).

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Den Teilnehmern an meiner Lehrveranstaltung (LMU München, SS 1981) habe ich für den Hinweis zur Protologik zu danken.

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Friedmann, J. Bemerkungen zur Logikbegründung im Deutschen Konstruktivismus. Zeitschrift für Allgemeine Wissenschaftstheorie 13, 383–402 (1982). https://doi.org/10.1007/BF01801565

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