Notes
Aus dem Kommentar der Richtlinien: "Seine aktive Rolle bei der Entstehung der Schwangerschaft legt dem Arzt gegenüber dem Kind eine besondere Verantwortung auf. Für die Entscheidung des Arztes über die Behandlung einer Fertilitätsstörung durch Verfahren der assistierten Reproduktion oder verwandter Methoden ist daher nicht nur der—auf anderem Wege nicht erfüllbare—Kinderwunsch seiner Patientin maßgebend, sondern mit zumindest ebenso starker Gewichtung das künftige Wohl des erhofften Kindes."
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Prütz, F. Wunsch nach In-vitro-Fertilisation bei einer Anlageträgerin für die Huntington-Krankheit. Ethik Med 15, 114–116 (2003). https://doi.org/10.1007/s00481-003-0239-0
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00481-003-0239-0