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Die Struktur der Begründung wissenschaftlicher Prognosen

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Summary

Influenced by the account of K. Popper and, moreover, of C. G. Hempel and P. Oppenheim, it is generally assumed, that a prediction can be logically deduced from hypotheses, i. e. lawlike propositions, and initial conditions. It is not clear, in which respect a prediction can correctly be supposed to be a proposition which is either true or false. From a logical point of view, serious difficulties arise in assuming that the deductive-nomological model consists of a valid argument. Further objections to this account are developed with regard to lawlike propositions. Since a lawlike proposition is — by definition — not true or definitely true, but only supposed to be true, it cannot function as a true premise among other true premises for the purpose of deduction. Special difficulties arise with regard to predictions: A predictive argument does not give any reason for the truth of the predictionK, but only — if at all — for the prediction of the truth ofK. In the latter case, the “conclusion”K clearly does not consist of a proposition (which could be either true or false) but rather of a predicting proposition.

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Literaturhinweise

  1. K. R. Popper,Logik der Forschung, Tübingen (7. Auflage, 1981, S. 31; vgl. S. 32; vgl. auch P. Weingartner,Wissenschaftstheorie Bd. I, Stuttgart 1971, S. 97f. § 5.553.

  2. K. R. Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, übers. aus dem Englischen von Paul K. Feyerabend, Frankfurt a. M. (6. Auflage) Band II, 1980, S. 324.

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  3. C. G. Hempel und P. Oppenheim, ‚Studies in the Logic of Explanation‘Philosophy of Science 12, (1948) abgedr. in: C. G. Hempel,Aspects of Scientific Explanation and other Essays in the Philosophy of Science, New York 1965. (Die Seitenangaben beziehen sich auf diese Ausgabe.)

  4. Wichtige Arbeiten sind enthalten in: Hempel,Aspects of Scientific Explanation and other Essays in the Philosophy of Science. Siehe auch C. G. Hempel, ‚Deductive-Nomological versus Statistical Explanation‘ abgedr. in: H. Feigl und H. Maxwell,Minnesota Studies in the Philosophy of Science III, Minneapolis 1962, S. 98–169.

    Google Scholar 

  5. Vgl. bei W. Stegmüller,Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie und Analytischen Philosophie, Bd. I:Wissenschaftliche Begründung und Erklärung, Berlin / Heidelberg / New York 1969, insbes. Kap. I und II. Vgl. ferner die Literaturhinweise und die aufschlußreiche Diskussion in G. Schurz, ‚Ein logisch-pragmatisches Modell von deduktiv-nomologischer Erklärung (Systematisierung)‘,Erkenntnis 17 (1982), S. 321–347.

  6. Hempel und Oppenheim, ‚Studies in the Logic of Explanation‘ a. a. O., S. 247ff.; eine weitergehende Differenzierung vgl. Hempel,Aspects of Scientific Explanation, a. a. O. § 2.4. Zu den Einwänden gegen die These d. strukturellen Gleichheit vgl. Stegmüller a. a. O., Kap. II, 1 und S. 760ff.

  7. Hempel und Oppenheim, a. a. O., S. 247f. Für die Konstruktion des deduktiv nomologischen Modells ist die Unterscheidung zwischen „logischen“ und „empirischen“ Adäquatheitsbedingungen bemerkenswert. Die ersten drei gehören der ersteren, die letzte der letzteren Art an. Diese Bedingungen beziehen sich auf den Fall einer deduktiv nomologischen Erklärung und werden daher folgendermaßen vorgestellt: (1) „The explanandum must be a logical consequence of the explanans; in other words, the explanandum must be logically deducible from the information contained in the explanans; for otherwise, the explanans would not constitute adequate grounds for the explanandum.“ (2) „The explanans must contain general laws, and these must actually be required for the derivation of the explanadum.“ (3) „The explanans must have empirical content; i. e., it must be capable, at least in principle, of test by experiment or observation.“ (4) „The sentences constituting the explanans must be true.“ (Vgl. dazu Hempels „Postscript“, a. a. O. S. 293ff., u. Hempel, „Aspects of Scientific Explanation“, a. a. O., S. 335–347.)

  8. Hempel, ‚Aspects of Scientific Explanation‘ a. a. O., § 2.2.

  9. Hempel spricht mit Recht davon, daß man verschiedene Gesetze zu einem Gesetz zusammenfassen könne, daß sich in anderen Fällen ein Gesetz in zwei Gesetzen ausdrücken lasse. (Hempel, ‚Aspects of Scientific Explanation‘ a. a. O., S. 346f.)

  10. Vgl. Hempel, ‚Aspects of Scientific Explanation‘, a. a. O., § 2.2.

  11. Schon Aristoteles schließt Gebete aus. (Vgl. Aristoteles,De Interpretatione IV 17 a 2ff.)

  12. Solch ein Beispiel können wir unabhängig von möglichen prognostischen Argumenten betrachten. Es entstammt einer Passage von Aristoteles, die als „Aristoteles und die Seeschlacht“ allgemein bekannt ist, in der Aristoteles die Frage erörtert, ob eine Aussage wie „Morgen findet bei Salamis eine Seeschlacht statt oder morgen findet bei Salamis keine Seeschlacht statt“ notwendig wahr sei. (De Interpretatione, insbes. IX 18 b 9–19 b 4); siehe unten Anm. 16.

  13. I. Scheffler, ‚Explanation, Prediction and Abstraction‘,Brit. J. for the Phil. of Science 7 (1957), S. 295. Seinen Standpunkt übernimmt Stegmüller. (Vgl. Stegmüller, a. a. O., S. 155f.) Abwegig scheint mir dagegen die Bemerkung von Stegmüller zu sein: „Äußerungen (Aussagen und Inschriften) sind ja stets mit einem Zeitindex, einem Zeitpunkt oder einer Zeitspanne zu versehen, nämlich dem Zeitpunkt ihrer Erzeugung bzw. bei dauerhaften Inschriften der Zeitspanne ihrer Existenz.“ (Stegmüller, a. a. O., S. 162).

  14. So führt die Tatsache, daß sich ein Baum im Laufe der Zeit ändert, nicht dazu, daß dieselbe Aussage über diesen Baum zu verschiedenen Zeiten wahr und falsch sein kann, während eine Aussage über Zahlen oder ein Zahlenverhältnis zu jeder Zeit oder immer wahr bzw. falsch ist. In diesem Sinn bezieht sich Thiel auf die Tradition zur Charakteristik mathematischer Aussagen. (Vgl. C. Thiel, ‚Ontologie in der Mathematik?‘,Zentralblatt für Didaktik der Mathematik 9, 1979, S. 131; Thiel verweist mit Recht auf Augustin,De Ordine II, cap. 19, n. 50; vgl. dazu Augustin,De Libr. Arb. II, 8, 21.) Mit dem Beispiel „Dieser Baum ist grün“ beruft sich Thiel eigentlich auf eine elliptische Aussage, die nur durch entsprechende zusätzliche Angaben (u. U. aus besonderen Situationen hervorgehend) zu einer Aussage über diesen Baum („Der Baum, der hier steht und jetzt sichtbar ist, ist grün“) vervollständigt wird, um ihr einen Wahrheitswert zuschreiben zu können. Es ist zwar richtig, daß raum-zeitliche Gegenstände im Gegensatz zu Gegenständen in der Mathematik Veränderungen unterworfen sind, aber daraus folgt nicht eine entsprechend zeitlich begrenzte bzw. eine unbegrenzte Aussage über Gegenstände des jeweiligen Bereichs.

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  15. Aristoteles, a. a. O., IX 18 b 10–12. Auf die Argumentation von Aristoteles soll hier nicht im einzelnen eingegangen werden. Vgl. dazu M. und W. Kneale,The Development of Logic, Oxford, 1962, S. 52f.; G. Patzig,Die Aristotelische Syllogistik, Göttingen, (3. Auflage), 1969, S. 34f.

  16. M. Schlick, ‚Die Kausalität in der gegenwärtigen Physik‘,Die Naturwissenschaften 19 (1931), S. 158. Dem Determinismus stellt Schlick den Indeterminismus von J. Lukasiewicz gegenüber.

  17. F. Waismann, ‚Wie ich Philosophie sehe‘, in: A. Kulenkampff (Hrsg.),Methodologie der Philosophie, Darmstadt, 1979, S. 141.

  18. Schlick, a. a. O., S. 158f.

  19. Siehe W. Stegmüller,Hauptströmungen der Gegenwartsphilosophie Bd. II, Stuttgart (6. Aufl.) 1979. S. 184f.

  20. Vgl. N. Goodman,Tatsache, Fiktion, Voraussage, übers. v. H. Vetter, Frankfurt a. M., 1975, S. 37f.

  21. Hempel, ‚Aspects of Scientific Explanation‘, a. a. O., S. 382f. Hempel verweist hier auf ein Beispiel für ein „deductive argument“ im Blick auf deduktiv nomologische Erklärungen im Gegensatz zu induktiv statistischen Erklärungen. Auf seine Argumentation in diesem Exkurs wird noch weiter unten einzugehen sein. Die Analogie zu einem modus ponens ergibt sich in dieser einfachen Form für Hempels „minimal covering laws“. Vgl. Hempel, a. a. O., S. 346; vgl. dazu I. A. Omer, ‚Minimalgesetzerklärung‘Ratio 22 (1980) S. 148.

  22. Den Terminus ‘Konsequenzerfordernis’ schlage ich vor, um schärfer aufGa alsbesonderen Fall der KonsequenzGx der generellen Implikation hinzuweisen. Statt dessen ist es üblich, von der Erfahrungsaussage, dem Beobachtungssatz, etc. oder dem EreignisE zu sprechen. Eine entsprechende schematische Vereinfachung des deduktiv nomologischen Modells wird zu argumentativen Zwecken verschiedentlich vorgenommen. (Vgl. auch Stegmüller,Wissenschaftliche Begründung und Erklärung, S. 154.)

  23. J. Canfield und K. Lehrer, ‚A Note on Prediction and Deduction‘,Philosophy of Science, 28 (1961), S. 204–211. Canfield und Lehrer berufen sich auf das Fadenbeispiel von Popper, das oben zitiert wurde, indem sie es entsprechend abwandeln. Das hinzukommende Ereignis besteht in einem Magnet, das so angebracht ist, daß es das Gewicht aufhebt, welches am Faden angebracht ist: Durch die Wirkung des Magneten entfällt die Belastung des Fadens durch das (zu große) Gewicht, so daßA falsch ist: Folglich zerreißt der Faden nicht, d. h.K ist falsch. Dieses Beispiel ist wiederholt diskutiert worden. Vgl. Stegmüller,Wissenschaftliche Begründung und Erklärung, S. 143–152 und seine Literaturangaben; kritische Einwände bringt J. Harnatt, ‚Zum Beweis der Nichtexistenz von „störenden Bedingungen“‘,Zeitschrift für allgem. Wissenschaftstheorie VI (1975), S. 108–113. Die Auffassung, (logisch zulässige) Prämissenerweiterungen seien aufgrund hinzukommender Kriterien als „deduktionsirrelevant“ zu betrachten, bezieht sich nicht auf „störende Bedingungen“. (Vgl. G. Schurz, ‚Ein logisch-pragmatisches Modell von deduktivnomologischer Erklärung (Systematisierung)‘, a.a.O. S. 324ff.) Es ist allerdings nicht möglich, wie unten noch auszuführen sein wird, alle denkbaren „störenden Bedingungen“ zu erfassen und in einem Gesetz auszuschließen. Folglich lassen sich „Fehlschlüsse“ der genannten Art nichtaus logischen Gründen vermeiden.

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  24. Stegmüller,Wissenschaftliche Begründung und Erklärung, S. 152.

  25. Darauf wird noch weiter unten eingegangen. Strenggenommen kann die Aussage „A verursachtK“ nicht wahr sein, sondern nur wie die entsprechend gesetzmäßige AussageN Geltung beanspruchen. (S. u. Anm. 38 u. 40.)

  26. Weingartner, a. a. O., S. 99, § 5.553 (2). Quine weist dagegen mit Recht darauf hin, daß eine kausale Begründung, z. B. ausgedrückt mit „weil“, nicht bei einer aussagenlogischen Verknüpfung in Betracht kommt. Denn offensichtlich bleibt die Wahrheit von „K, weilA“ nicht erhalten, wenn wir fürA (oderK) eine andere wahre Aussage einsetzen: Dies müßte aber der Fall sein, würde „weil“ eine aussagenlogische Verknüpfung bezeichnen. (Vgl. W. V. Quine,Methods of Logic, London, (3. Aufl.) 1972 § 2.

  27. Hempel, ‚Aspects of Scientific Explanation‘, a. a. O., S. 383.

  28. K. R. Popper,Objektive Erkenntnis, Hamburg (2. Aufl.) 1974, S. 332; vgl. dazu entsprechend H. Albert,Traktat über kritische Vernunft, Tübingen (4. Aufl.) 1980, S. 12.

  29. Schlick, a. a. O., S. 151 und 156. Schlick beruft sich auf Gespräche mit Wittgenstein. Ansichten dieser Art finden sich bei Wittgenstein: vgl. F. Waismann (Hrsg. B. F. McGuiness),Wittgenstein und der Wiener Kreis, Frankfurt 1967, S. 158ff. (L. Wittgenstein,Schriften, Bd. 3); vgl. dazu Popper,Logik der Forschung, S. 13f. Vgl. die Literatur bei A. Wellmer,Methodologie als Erkenntnistheorie, Frankfurt a. M. 1972, S. 19ff.

  30. Vgl. Popper,Logik der Forschung, S. 8, 15f. und ders.,Conjectures and Refutations, London (4. Aufl.) 1972, S. 256. Poppers „Methode der Falsifikation“ bezieht sich allgemeiner auf wissenschaftlich empirische Theorien, und insofern auf zusammenhängende Bereiche diverser empirischer Gesetze in einer Wissenschaft. Für die logische Analyse dieser Auffassung ist es ausreichend, wie in der Frage der Falsifizierbarkeit nur auf ein Gesetz oder nur auf eine gesetzesartige Aussage einzugehen.

  31. Mit Recht ist darauf hingewiesen worden, allein durch ein Gegenbeispiel oder durch einige Gegenbeispiele werde ein Gesetz oder eine gesetzesartige Aussage nicht falsifiziert wie eine generelle Aussage durch ein Gegenbeispiel negiert wird, Vgl. B. Juhos, ‚Die methodologische Symmetrie von Verifikation und Falsifikation‘,Zeitschrift für allgem. Wissenschaftstheorie I (1970), S. 55 und E. Ströker,Einführung in die Wissenschaftstheorie, Darmstadt 1977, S. 97ff. und insbes. S. 102. Entscheidend ist der Punkt, daß mit der Falsifikation einer gesetzesartigen Aussage die Negation derAnnahme der betreffenden Gesetzmäßigkeit verbunden ist.

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  32. Goodman weist im Zusammenhang solcher Beispiele mit Recht darauf hin, daß solche Aussagen nicht gesetzesartig sein können, da sie nicht — im Gegensatz zu gesetzesartigen Aussagen — zu Voraussagen herangezogen werden können. (Vgl. Goodman, a. a. O., S. 38).

  33. Zu Sukzessions- und Koexistenzgesetzen bei Hempel s. o. Anm. 8. Differenzierter sind die Ausführungen bei Kneale. (Vgl. W. Kneale,Probability and Induction, Oxford 1949, §§ 15 und 16). Subtile Unterscheidungen von empirischen Arten von Gesetzen haben m. W. nicht dazu geführt, die Auslegung einer gesetzesartigen Aussage im Sinne einer Subordination eindeutig auszuschließen. So wird die Beziehung der Antezedenz und der Konsequenz weitgehend unter logischen Gesichtspunkten erörtert. (Vgl. u. a. Goodman, a. a. O., Teil I). So besagt „AlleF sindG“ als eine gesetzesartige Aussage, daß alle Gegenstände, denen eine EigenschaftF zukommt, auch das MerkmalG besitzen. (Vgl. W. Stegmüller, ‚Der Begriff des Naturgesetzes‘,Studium Generale, 19, (1966), S. 650 und entsprechend S. 652). Stegmüller weist darauf hin, es sei noch nicht gelungen, den Begriff der Gesetzesartigkeit zufriedenstellend zu klären. (Vgl. die Erörterungen in Stegmüller,Wissenschaftliche Begründung und Erklärung, Kap. V und VI.)

  34. Popper,Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Bd. 2, S. 324 u. Anm. 7, insbes. S. 467. Vgl. dazu entsprechend und differenzierter: Stegmüller,Wissenschaftliche Begründung und Erklärung, S. 434 u. 437.

  35. Kneale spricht von „uniform association of attributes“. (Vgl. Kneale, a. a. O., S. 66ff.)

  36. Im Gegensatz dazu sind die „Deduktivisten“ der Auffassung, es seilogisch ausgeschlossen, daß die Gesetze und die Antezedenzbedingungen wahr sind und die Conclusio dagegen falsch ist. (Vgl. W. Stegmüller, ‚Der Begriff des Naturgesetzes‘, a. a. O., S. 654). In diesem Zusammenhang wird auffallender Weise nicht die Problematik aufgegriffen, die sich mit der Annahme verbindet, ein Gesetz sei wahr. Toulmin führt mit Recht aus, es sei nicht korrekt, von einem Gesetz zu sagen, daß es wahr bzw. falsch sei, vielmehr könne man nur sagen, daß es gilt bzw. nicht gilt. (S. S. Toulmin,The Philosophy of Science, London 1953, § 3.5). Danach wäre es nicht möglich, einer gesetzesartigen Aussage den Status einer wahren Prämisse zuzuschreiben (s. Anm. 42).

  37. M. Schlick,Allgemeine Erkenntnislehre, (2. Auflage 1925), Ndr. Frankfurt a.M., 1979, S. 132. Der Zusatz in eckigen Klammern ist vom Verf.

  38. S. Toulmin,Der Gebrauch von Argumenten, übers. aus dem Englischen von U. Berk, Kronberg/Ts. 1975 (The Uses of Argument, Cambridge 1958), S. 99f., 111ff., 123ff. (s. Kap. III).

  39. K. R. Popper, ‚Reply to my Critics‘, in: Paul Schlipp (Hrsg.),The Philosophy of Karl Popper, Illinois 1974, S. 1030.

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Welding, S.O. Die Struktur der Begründung wissenschaftlicher Prognosen. Zeitschrift für Allgemeine Wissenschaftstheorie 15, 72–91 (1984). https://doi.org/10.1007/BF01800935

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