Abstract
Man wird sicher nicht behaupten wollen, Achinstein habe mit seinem Beitrag den Schlußpunkt unter eine jahrhundertealte Kontroverse gesetzt, dazu ist der gesamte Diskussionsgegenstand zu konfus, man wird dem Autor aber in jedem Falle zugute halten konnen, daß er einen interessanten und sowohl lesbaren wie lesenswerten Explikationsversuch des Gesetzesbegriffs vorgelegt hat. Wer im übrigen Freude daran findet, sich mit Betrachtungen zu beschäftigen, die sich um den Nachweis bemühen, daß ein Gutteil unserer philosophischen
Probleme darin besteht, Prädikate, die eigentlich mehrstellig sind, wie einstellige zu behandeln, wird sicher eine Reihe von Anregungen finden konnen. Freilich wird man es niemanden übel nehmen konnen, wenn auch nach der Lektüre dieses Buches unklar bleiben wird, was denn nun unter einem Gesetz, einer Erklärung zweifelsfrei verstanden werden kann und ich fürchte, daß der einzige Verweis des Autors darin bestehen konnte, daß dies von der Situation abhänge, in der die betreffenden Begriffe verwendet werden. Ob man sich freilich mit einer derartigen Antwort zufrieden geben kann, zumal solange unklar bleibt, wie denn derartige Situationen im einzelnen beschaffen sein müssen, ist ein anderes Problem