Abstract
Die ethisch-theologische Formel vom „gerechten Frieden“ hat in ihrer Orientierungskraft von der Pluralität und Konflikthaftigkeit ihrer beiden Leitbegriffe „Frieden“ und „Gerechtigkeit“ auszugehen: Legitime Gerechtigkeitsforderungen können zu einer Veränderung von konflikthaften Zuständen führen, die nur durch gewaltsame Mittel erfolgen kann, wie auch umgekehrt eine pazifistische Grundeinstellung dazu führen kann, dass unter gegebenen Umständen ungerechte Verhältnisse wenigstens auf Zeit um des Aufrechterhaltens eines Zustandes relativer Gewaltarmut zu tolerieren sind. Sowohl in der Spannung zwischen Faktizität und idealer Geltung als auch im irreduziblen, konflikthaften Wertepluralismus sieht evangelische Ethik phänomenale Anhaltspunkte für die eschatologische Unterscheidung zwischen „Vorletztem“ und „Letztem“.