Normative Rahmenbedingungen der Rekrutierung und Nutzung extrahierter Zähne in Forschung und Lehre

Ethik in der Medizin 28 (1):21-31 (2016)
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Abstract

ZusammenfassungJeder extrahierte Zahn ist primär Eigentum des betreffenden Patienten und unterliegt dessen autonomiebasiertem Selbstbestimmungsrecht. Diesem weitgehend unstrittigen Sachverhalt steht die praktische Notwendigkeit gegenüber, extrahierte Zähne für Forschung und Lehre bereitzustellen. So ist z. B. die Erprobung neuer Wurzelfüllmaterialien und -techniken ohne den Einsatz extrahierter Zähne ebenso wenig denkbar wie eine zahnbezogene praktische Ausbildung angehender Zahnärzte im Rahmen des universitären Studiums. In jüngster Zeit wurde vermehrt Kritik an der konventionellen Praxis der Rekrutierung und Nutzung extrahierter Zähne geübt. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Beitrag der Frage nach den ethischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung extrahierter Zähne in Lehre und Forschung. Damit verbunden sind die Fragen nach 1) der Indikationsstellung zur Extraktion, 2) dem Umgang mit Kommerzialisierungsgefahren und äußerem Druck, 3) dem geeigneten Zeitpunkt der Aufklärung, 4) der Reichweite der Aufklärungspflicht und 5) Art und Umfang der Dokumentation. Der Beitrag fußt auf einer ethisch-rechtlichen Analyse der vorgenannten Problemkreise unter Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und der verfügbaren Fachliteratur und führt zu dem Ergebnis, dass die Rekrutierung und Nutzung extrahierter Zähne unter bestimmten, klar definierten Rahmenbedingungen ethisch und rechtlich zulässig ist.

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Principles of biomedical ethics.Tom L. Beauchamp - 1989 - New York: Oxford University Press. Edited by James F. Childress.

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