Recht und Freiheit – Ein juristischer Blick

Paragrana: Internationale Zeitschrift für Historische Anthropologie 32 (1):199-210 (2023)
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Abstract

Freiheit ist in der Rechtsordnung kein ungeregelter Zustand und damit eben kein grenzenloses Alleskönnendürfen in einem theoretischen Naturzustand. Umgekehrt bewirkt im Regelfall erst die Normierung von Freiheitsrechten einerseits ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit, markiert aber andererseits auch die Grenzen tatsächlich gleicher Freiheit für alle Bürger in einem Rechtsraum. Das gilt heute für die nationale wie europäische Ebene. Freiheitsrechte bilden in liberalen Verfassungsstaaten den Kern der Grundrechtsordnung, sind aber heute mit Gleichheitsrechten und der Menschenwürde verwoben. Dabei kann die soziale Durchsetzung von Freiheitsverbürgungen für alle gelegentlich das individuell verstandene Recht auf Freiheit und Eigentum zurückdrängen.

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