Abstract
Der Beitrag untersucht die Frage, in welchem Sinne Menschenrechte eine Leitkategorie der Pädagogik darstellen und wo die Grenzen einer solchen Bestimmung liegen. Die Argumentation erfolgt in drei Schritten: Im 1. Schritt soll gezeigt werden, dass ein differenziertes Verständnis der Menschenrechte die Beachtung ihres dreifachen Charakters als moralische, rechtliche und politische Rechte erfordert. Ein pragmatisches Verständnis der Menschenrechte artikuliert ihren universellen Gehalt, begreift sie aber nicht als ‚letzte Wahrheiten‘, sondern als Instrumente politischer Konfliktlösung. Im 2. Schritt werden zentrale Grundlagen eines menschenrechtlichen Zugangs zu Bildung und Erziehung anhand von vier Themenfeldern – Recht auf Bildung, Menschenrechtsbildung, Rechte in der Bildung sowie Kinderrechte – skizziert. Abschließend werden Schwierigkeiten, Herausforderungen und Grenzen eines solchen Zugangs sowie die Frage diskutiert, ob die Menschenrechte nicht nur eine Leitkategorie der Pädagogik, sondern auch der Erziehungswissenschaft sind.