Abstract
Ob die Menschenrechte universal gelten, kann man einmal als Frage nach einer universal gültigen Begründung ihrer normativen Ansprüche verstehen, zum anderen aber auch als Frage nach dem Umfang ihrer rechtlichen und politischen Realisierung und Institutionalisierung. Meines Erachtens verbindet der Begriff der Menschenrechte beide Geltungsdimensionen, da die Menschenrechte begrifflich moralische, rechtliche und politische Dimensionen haben, die sich auch nicht auf eine Dimension reduzieren lassen. Ich werde daher im Folgenden zunächst diesen differenzierten Begriff der Menschenrechte erläutern, was die Unterscheidung von historisch und systematisch unterschiedlichen Menschenrechtsvorstellungen mit einschließt.