Abstract
Eine Besonderheit der propensity-Theorie von Popper liegt darin, daß in ihr - im Gegensatz zu anderen Wahrscheinlichkeitstheorien - die Versuchsbedingungen explizit als Argument in der Wahrscheinlichkeitsfunktion erscheinen. Diese Besonderheit teilt sie mit der Ludwigschen Wahrscheinlichkeitstheorie. Diese Gemeinsamkeit legt die Frage nahe, ob sich aus dem Ludwigschen Formalismus die drei Bedingungen herleiten lassen, die nach Popper aus einer adäquaten Axiomatisierung einer propensity-Theorie folgen müssen. Diese Frage ist um so interessanter, als nach Keuth [1] zwei der Adäquatsbedingungen im Widerspruch zu Poppers eigener Axiomatisierung stehen. Die Frage der Herleitbarkeit der Adäquatheitsbedingungen im Ludwigschen Formalismus hängt selbstverständlich stark von der gewählten "Übersetzung" der Popperschen Bedingungen ab. Das Ergebnis dieser Arbeit ist, daß es eine "Übersetzung" gibt, in der die Adäquatheitsbedingungen herleitbar sind