Abstract
Inhalt des Aufsatzes ist eine kritische Untersuchung der von Künne in seinem Buch Abstrakte Gegenstände vorgeschlagenen Definition der Unterscheidung zwischen singulären und generellen Termen. Zunächst wird aufgezeigt, dass Künnes Formulierung seiner Definition dahingehend unklar ist, dass sie sowohl eine satzrelative als auch eine kategorische Deutung der fraglichen Unterscheidung zulässt. Im Hauptteil des Aufsatzes soll dann gezeigt werden, dass Künnes Definition in beiden Deutungen inadäquat ist. Schließlich wird eine alternative Definition der Unterscheidung zwischen singulären und generellen Termen vorgeschlagen, welche zwar mit Künnes intuitiven Beispielen entsprechender Terme in Einklang steht, sich jedoch nur schwerlich in Künnes begriffliche Gesamtarchitektur integrieren ließe.