Abstract
Zusammenfassung. Um die normative Frage nach der Zulässigkeit von aktiver und passiver Sterbehilfe diskutieren zu können, muss man zuerst klären, worin genau aktive und passive Sterbehilfe bestehen. Dass man hier eine nicht moralisch motivierte Unterscheidung auf der Basis eines handlungstheoretischen Unterschieds von Tun und Unterlassen treffen kann, wird vielfach bezweifelt. In diesem Aufsatz soll eine solche rein deskriptive Unterscheidbarkeit verteidigt werden. Dazu wird die von Dieter Birnbacher in seinem Buch „Tun und Unterlassen” entwickelte Theorie vorgestellt und verfeinert, was in einer neuen Definition aktiver und passiver Sterbehilfe mündet.