Abstract
Zugegeben, der Titel mag merkwürdig erscheinen und wohl zu Recht kann darauf verwiesen werden, dass es kein Recht auf ein Kind geben kann – weder in moralischer noch in rechtlicher Hinsicht. Im Mittelpunkt des Interesses steht vielmehr die Fortpflanzung. Doch streng genommen kann es darauf ebenso wenig ein Recht geben. Wie absurd das ist, wird schnell klar, wenn man sich vorstellt, wie dieses Recht umgesetzt oder gar eingeklagt werden kann, insbesondere da die geschlechtliche Fortpflanzung eine Paarung erfordert.