Abstract
Zusammenfassung Angesichts des fortgesetzten Rückgangs des Organspendeaufkommens in Deutschland werden Forderungen nach Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organübertragung post mortem seit längerem nicht mehr nur von der Ärzteschaft, sondern verstärkt auch von politischer Seite erhoben. Gegenstand des Beitrags ist die Prüfung der Vereinbarkeit der gegenwärtig diskutierten Vorschläge zu einer Erhöhung des Organaufkommens mit dem individuellen Selbstbestimmungsrecht, ohne damit eine gesamthafte ethische Nutzen-Kosten-Bilanz dieser Strategien zu präjudizieren. Der Beitrag geht davon aus, dass hauptsächlich drei Faktoren für die Beurteilung relevant sind: 1. ob der Eingriff in die körperliche Integrität zu Lebzeiten oder post mortem erfolgt; 2. die Intensität des Wunsches, nach dem Tod vor solchen Eingriffen geschützt zu sein; 3. das Ausmaß des sozialen Drucks, einen solchen Eingriff zuzulassen. Es ergibt sich, dass eine Widerspruchsregelung unter dem Gesichtspunkt des Selbstbestimmungsrechts einerseits nicht optimal, andererseits aber auch nicht schlechthin inakzeptabel und jedenfalls der Alternative einer Zwangserklärungsregelung vorzuziehen ist.