Results for 'Rechtsordnung'

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    Rechtsordnung und Wertordnung: zur Ethik und Ideologie im Recht.Bernd Rüthers - 1986 - Konstanz: Universitätsverlag Konstanz.
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  2.  2
    Rechtsordnung Und Ethik der Solidarität: Der Strafrechtler Und Philosoph Arthur Baumgarten.Gerd Irrlitz - 2008 - Akademie Verlag.
    In dieser Monographie wird, beginnend mit einem biographischen und zeitgeschichtlichen Grundriss, zum ersten Mal das umfangreiche strafrechtliche, rechtsphilosophische und philosophische Gesamtwerk Arthur Baumgartens dargestellt. Baumgarten war im Jahr seiner bei Franz v. Liszt verteidigten Dissertation nach Genf berufen worden und lehrte in Köln, Basel, Frankfurt/M. und Berlin. Von der dreiteiligen "Wissenschaft vom Recht" urteilte Albrecht Mendelssohn Bartholdy im "Archiv des öffentlichen Rechts", hier sei die Jurisprudenz auf Philosophie gegründet, und die Lehre Baumgartens werde neben Stammler und Nelson die stärkste Wirkung (...)
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  3.  6
    Rechtsordnung und Ethik der Solidarität. Arthur Baumgarten (1884–1966): Philosoph des frühen deutschen Pragmatismus.Gerd Irrlitz - 2008 - Deutsche Zeitschrift für Philosophie 56 (3):343-363.
    Der Aufsatz stellt Leben und Werk des bedeutenden deutschen Rechtswissenschaftlers und Philosophen Arthur Baumgarten dar, der neben Gustav Radbruch einer der führenden sozialliberalen Juristen und Philosophen in der Weimarer Republik war und gegen die nationale Isolierung der deutschen Philosophie seit dem Ersten Weltkrieg früh die angloamerikanische Philosophie aufgenommen hatte. So zeichnete er intellektualistische und utilitaristische Theorielinien vor, die in der deutschen Philosophie erst seit den sechziger Jahren Einfluss gewannen. In engem kollegialem Kontakt war Baumgarten mit Hans Driesch und Helmuth Plessner (...)
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  4.  5
    Die Rechtsordnung.Santi Romano - 1975 - Berlin: Duncker Und Humblot.
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  5. Rechtsordnung und Menschenbild.Jürgen Schmidt - 1999 - Rechtstheorie 30 (1):1-9.
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  6.  3
    Die Rechtsordnung der Landwirtschaft aus der Sicht evangelischer Rechtstheologie.Karl Kroeschell - 1964 - Zeitschrift Für Evangelische Ethik 8 (1):102-114.
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  7. Die Rechtsordnung in Estland: Wesen und Rationalität der Erkenntnis.Raul Narits - 2004 - Rechtstheorie 35 (3-4):653-668.
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  8.  4
    § 1 Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung.Jens Petersen - 2008 - In Max Webers Rechtssoziologie Und Die Juristische Methodenlehre. De Gruyter Recht.
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  9. Der Begriff des RECHTSORDNUNG.Hans Kelsen - 1958 - Logique Et Analyse 1 (3):150.
     
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  10.  3
    Der Aufbau der Rechtsordnung.Robert Walter - 1964 - Graz,: Leykam.
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  11. Darmstaedter, Friedrich, Recht und Rechtsordnung.Emil Utitz - 1925 - Kant Studien 30:558.
     
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  12. Der Begriff der Rechtsordnung.Hans Kelsen - 1958 - Logique Et Analyse 3 (4):150-167.
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  13.  5
    Die Einheit der Rechtsordnung.Karl Engisch - 1935 - Heidelberg,: C. Winter.
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  14. Die Forschungsfreiheit und die Rechtsordnung.Albin Eser - 1987 - In Horst Krautkrämer (ed.), Ethische Fragen an die modernen Naturwissenschaften: 11 Beiträge einer Sendereihe des Süddeutschen Rundfunks im Herbst 1986. Frankfurt/M: J. Schweitzer.
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  15. Die logische Struktur der Rechtsordnung.W. Schönfeld - 1927 - Leipzig: B.C. Teubner.
     
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  16.  2
    Weltrecht - Entsteht eine "dritte Rechtsordnung"?Rüdiger Voigt - 2008 - Rechtstheorie 39 (2):357-380.
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  17.  31
    Die rechtsansichten der eurasier -- rechtsordnung oder wertordnung?Friedrich von Halem - 2000 - Studies in East European Thought 52 (1-2):7-47.
    In their juridical doctrines, the members of the Evrazijstvo movement advocated the idea of a Russian special path criticizing at the same time the formalism and coldness of the western conception of law, based principally on Roman law. Their views are characterized by an evident priority accorded to justice over law, to the order of values over legal order.
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  18. Darmstädter, Friedrich. Recht und Rechtsordnung.Julius Kraft - 1928 - Kant Studien 33:283.
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  19. Tiere in der Rechtsordnung.Friedrich Kübler - 2014 - In Peter Janich, Reinhard Brandt & Arbogast Schmitt (eds.), Der Mensch und seine Tiere: Mensch-Tier-Verhältnisse im Spiegel der Wissenschaften. Stuttgart: in Kommission bei Franz Steiner.
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  20.  1
    Die Zähmung der Leviathane: Die Idee einer Rechtsordnung zwischen Staaten bei Abbé de Saint-Pierre und Jean-Jacques Rousseau.Olaf Asbach - 2002 - Berlin: Akademie Verlag.
    Wie sind Friedens- und Rechtsverhältnisse innerhalb und zwischen den Staaten zu etablieren? Lange vor Kants Schrift "Zum ewigen Frieden" (1795) wurde in der französischen Aufklärung versucht, sowohl die im Inneren der modernen Nationalstaaten als auch die in der Struktur der internationalen Beziehungen liegenden Gründe für die Dynamik des Krieges und der Herrschaft des Rechts des Stärkeren aufzudecken. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass Abbé Saint-Pierre und Jean-Jacques Rousseau die historische und systematische Analyse und Kritik der modernen Staatenwelt erstmals auf der Ebene (...)
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  21.  15
    Wie wird Religion zu einem »Gegenstand« juristischer Reflexion? Zur Entwicklung des Verhältnisses zwischen Religion und gesellschaftlicher Rechtsordnung in der europäisch-abendländischen Geschichte.Klaus Eberl - 2001 - Zeitschrift für Religionswissenschaft 9 (1):83-104.
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  22. Die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung.Bettina Stoitzner - 1986 - In Stanley L. Paulson, Robert Walter & Stefan Hammer (eds.), Untersuchungen zur Reinen Rechtslehre: Ergebnisse eines Wiener rechtstheoretischen Seminars 1985/86. Wien: Manz.
     
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  23.  2
    Zum Begriff der Sitte: Überlegungen zum Verhältnis von Sitte, moralischer Autonomie und Rechtsordnung.Werner Woschnak - 1988 - Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
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  24. Darmstädter, Friedrich. Recht und Rechtsordnung[REVIEW]Julius Kraft - 1928 - Société Française de Philosophie, Bulletin 33:283.
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  25.  4
    Ökonomische Organisation im Gesundheitswesen als Gebot der Rechtsordnung.Jochen Taupitz - 2005 - In Hermes Andreas Kick (ed.), Gesundheitswesen zwischen Wirtschaftlichkeit und Menschlichkeit. LIST. pp. 10--21.
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  26. Zum Umgang mit der Leiche in der medizin. Das Recht im Tod aus dem Blickwinkel der geltenden Rechtsordnung.Joachim Taupitz - 1994 - Ethik in der Medizin 6 (1):38-42.
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  27.  4
    Recht und Ordnung: Statik und Dynamik der Rechtsordnung.Rainer Lippold - 2000 - Wien: Manz.
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  28. Zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus: Zur Frage der Begründung der Rechtsordnung.A. Ollero - 1999 - Rechtstheorie 30 (4):495-506.
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  29.  6
    I. Kants Republik: Freiheit, Willkür und legitimer Zwang im Rechtsstaat – Kosmopolitischer Föderalismus, internationale Rechtsordnung und das Ideal des ewigen Friedens.Rainer Schäfer - 2014 - In Rainer Schäfer (ed.), Was Freiheit Zu Recht Macht: Manuale des Politischen. Boston: De Gruyter. pp. 189-239.
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  30. Identität oder Einheit des Rechtssystems?: Grundlagen der Rechtsordnung in rechts-und gesellschaftstheoretischen Perspektiven.Werner Krawietz - 1985 - Rechtstheorie 233:233-277.
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  31. Turbulenzen im Rechtssystem der modernen Gesellschaft - Pyramide, Stufenbau und Netzwerkcharakter der Rechtsordnung als ordnungsstiftende Modelle.Mario G. Losano - 2007 - Rechtstheorie 38 (1):9-32.
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  32.  1
    Der Topos der "Einheit der Rechtsordnung" und der Rechtspositivismus im Lichte der Logik.Romano Minwegen - 2003 - Rechtstheorie 34 (4):505-517.
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  33.  1
    Einführung in die rechtswissenschaft auf der grundlage der neuen rechtsordnung.Richard Schmidt - 1934 - Stuttgart: W. Kohlhammer.
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  34.  4
    I. Kants Republik: Freiheit, Willkür und legitimer Zwang im Rechtsstaat – Kosmopolitischer Föderalismus, internationale Rechtsordnung und das Ideal des ewigen Friedens.Rainer Schäfer - 2014 - In Rainer Schäfer (ed.), Was Freiheit Zu Recht Macht: Manuale des Politischen. Boston: De Gruyter. pp. 198-239.
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  35. Verantwortung für den Einzelnen oder für die Rechtsordnung? Art. 1 Abs. 1 GG als kirchliches Argument in Strafvollzugsdebatten in Deutschland. [REVIEW]Johannes Noltenius - 2019 - In Christian Albrecht & Reiner Anselm (eds.), Aus Verantwortung: der Protestantismus in den Arenen des Politischen. Tübingen: Mohr Siebeck.
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  36.  5
    Recht und Freiheit – Ein juristischer Blick.Martin Heger - 2023 - Paragrana: Internationale Zeitschrift für Historische Anthropologie 32 (1):199-210.
    Freiheit ist in der Rechtsordnung kein ungeregelter Zustand und damit eben kein grenzenloses Alleskönnendürfen in einem theoretischen Naturzustand. Umgekehrt bewirkt im Regelfall erst die Normierung von Freiheitsrechten einerseits ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit, markiert aber andererseits auch die Grenzen tatsächlich gleicher Freiheit für alle Bürger in einem Rechtsraum. Das gilt heute für die nationale wie europäische Ebene. Freiheitsrechte bilden in liberalen Verfassungsstaaten den Kern der Grundrechtsordnung, sind aber heute mit Gleichheitsrechten und der Menschenwürde verwoben. Dabei kann die soziale Durchsetzung von Freiheitsverbürgungen (...)
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  37.  12
    Loyalität und ziviler Ungehorsam.Robin Celikates - 2011 - In Ralf Stoecker, Christian Neuhäuser & Marie-Luise Raters (eds.), Handbuch Angewandte Ethik. Stuttgart: Verlag J.B. Metzler. pp. 615-620.
    WarumLoyalität halten wir uns an die Gesetze? In den meisten Fällen werden wir eine Reihe unterschiedlicher Motive haben, von Angst vor Bestrafung über bloße Gewohnheit zu moralischer Überzeugung und Loyalität gegenüber der RechtsordnungRecht(e) (s. a. Menschenrechte, Grundrechte)Rechtsordnung. Ihre eigentliche Sprengkraft entfaltet diese Frage aber erst, wenn sie nicht als empirische, sondern als normative Frage formuliert wird: Warum sollten wir uns an die Gesetze halten? Das Problem, das durch diese Frage aufgeworfen wird und das die politische Philosophie seit ihren Anfängen (...)
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  38.  5
    Globale Vernunft. Zum Kosmopolitismus der Kantischen Vernunftkritik.Michael Bösch - 2007 - Kant Studien 98 (4):473-486.
    Zu den bedeutendsten Leistungen der Friedensschrift Kants für die Entwicklung der Völkerrechtsidee gehört die Zurückweisung der bisherigen Leitvorstellung eines ius ad bellum. Unmißverständlich formuliert er: „Bei dem Begriffe des Völkerrechts, als eines Rechts zum Kriege, läßt sich eigentlich gar nichts denken“ . Eine internationale Rechtsordnung müsse dem Ziele dauerhafter Friedenssicherung dienen, und in einem Bund freier Völker soll dieser zwischenstaatliche Konsens institutionalisiert werden.
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  39.  5
    Constitutionalism versus legalism?Eugene E. Dais, Stig Jøgensen & Alice Erh-Soon Tay - 1991 - Franz Steiner Verlag.
    Content: Sprache, Recht und Rechtsverbindlichkeit: R. Fukawa: An Analysis of the aeRules of Recognition Statement' u W. Krawietz: What does it mean to follow an aeInstitutionalised Legal Rule'? u N. MacCormick: Citizens' Legal Reasoning and its Importance for Jurisprudence u Y. Morigiwa: Hart's Theories of Language and Law u R.Tuomela: Supervenience, Collective Action, and Kelsen's Organ Theory uRecht und politische Kultur: G. Haney: Recht als Form von Kultur u A. Kojder: Dysfunctionalities of Legal Cultur u A. Lopatka: Law and Religion (...)
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  40.  5
    Rechtsethik.Dietmar vd Pfordten - 2001 - München: Beck.
    Die vorliegende Untersuchung stellt die Frage nach der Gerechtigkeit des Rechts, wobei sich das Wort "Recht" sowohl auf das Ganze der Rechtsordnung als auch auf einzelne Rechtsnormen beziehen kann. Dabei wird ausgelotet, was eine rechtsethische Rechtfertigung des Rechts überhaupt zu leisten vermag und welches ihre Grenzen sind. Die Untersuchung geht systematisch vor. Es erfolgt in erster Linie eine Auseinandersetzung mit problembezogenen Lösungsvorschlägen. Historische Positionen sowie philosophiegeschichtliche Betrachtungen dienen der Abrundung. Der Aufbau des Werkes erfolgt in Form einer Stufenpyramide, wobei (...)
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  41.  1
    Begriff des Rechts.Gottfried Dietze - 1997
    Recht impliziert Rechthaben. Wer Recht setzt oder sich darauf beruft, glaubt in der Regel, daß er recht hat. Vom Rechthaben aber ist es nicht weit zur Rechthaberei, in der eine Intensivierung des Rechthabens gesehen werden kann. Da diese nun beim Kampf ums Recht mehr oder weniger natürlich erscheint, kann man meinen, Recht beruhe im Grunde auf Rechthaberei. Das aber weist zu einer Kritik des Rechtsbegriffs, denn Intensivierungen gehen meist über das dem Normalen gemäße Maßvolle hinaus.Nach Ausführungen über die der Rechthaberei (...)
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  42.  3
    Recht und Sittlichkeit.Rudolf Laun - 1935 - Berlin: J. Springer.
    AuBerdem hat mich hier eine ebenso ehrenvolle Anfrage der Fundacion Nacional para Investigaciones Cientificas y Ensayos de Reformas in Madrid erreicht, ob ich bereit ware, durch mehrere Jahre am Instituto de Estudios Internacio nales y Economicos in Madrid Universitatsseminariibungen nach deutschem Muster zu leiten, eineEinladung, der ich vielleicht spater fiir eine heute noch nicht bestimmbare Zeit nachkommen zu konnen hoffen darf. Diese Umstande haben fiir mich die schon vordem erwogene Frage abermals aufgerollt, ob es sich nicht empfohlen batte, im fiinften (...)
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  43.  12
    Philosophie des Liberalismus und Globalisierung.Mislav Kukoč - 2009 - Synthesis Philosophica 24 (1):65-78.
    Eine von zahlreichen Definitionen bestimmt die Globalisierung als einen dynamischen Prozess, bei dem soziale Strukturen der Modernisierung wie Kapitalismus, Bürokratie, Hightech sowie die Philosophie des Rationalismus und Liberalismus die Herrschaft über die Welt übernommen haben. In diesem Sinne hat der Liberalismus als das vorgezeichnete politische Muster der zeitgenössischen Globalisierung tatsächlich die allgemeine Vorherrschaft inne. Vor dem Hintergrund der Resultate der Globalisierung propagieren die Regierungen der meisten Staaten eine neoliberale Politik, ebenso wie einflussreiche internationale und multilaterale Einrichtungen die Globalisierung regelmäßig mit (...)
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  44. Rechtsanthropologie.Ernst-Joachim Lampe - 1970 - Berlin,: Duncker u. Humblot.
    1. Bd. Individualstrukturen in der Rechtsordnung.
     
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  45.  2
    Die Aufsicht des Insolvenzgerichts Über den Insolvenzverwalterthe Insolvency Court's Supervision of the Insolvency Administrator. "Supervision" as a Realization Process - "Supervisory Measures" as Execution: "Aufsicht" Als Erkenntnisprozess - "Aufsichtsmaßnahme" Als Vollzug.Hans-Peter Rechel - 2009 - De Gruyter Recht.
    Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen (...)
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  46.  1
    Der Begriff der "Natur der Sache".Herbert Schambeck - 1964 - Wien,: Springer Verlag.
    Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges hat eine Neubesinnung auf die präpositiven Grundlagen der Rechtsordnung eingesetzt. Dabei wurde insbesondere die Frage nach den Realfaktoren des Rechtes und damit auch nach dem Begriff der "Natur der Sache" gestellt. Die erste Berüh rung mit diesem Problemkreis verdanke ich dem Studium der "Grund züge der Rechtsphilosophie" von Professor Dr. Helmut Co i n g. Dieses Buch hat mich unmittelbar nach meiner Promotion angeregt, mich näher mit dem Inhalt des Begriffes der "Natur der Sache" (...)
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  47.  3
    Öffentliche Vernunft.Thomas M. Schmidt & Michael Roseneck - 2023 - In Johannes Frühbauer, Michael Reder, Michael Roseneck & Thomas M. Schmidt (eds.), Rawls-Handbuch: Leben – Werk – Wirkung. J.B. Metzler. pp. 595-609.
    Der klassische Liberalismus geht davon, dass die Freiheit des einzelnen Menschen ihre Grenze erst an der Freiheit der anderen finden soll. Eingriffe in die Freiheitsrechte müssen gerechtfertigt werden. Im Zentrum der politischen Theorie des Liberalismus steht daher die Aufgabe, die staatliche Rechtsordnung durch vernünftige Gründe zu legitimieren.
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  48.  3
    Öffentlicher Vernunftgebrauch/Öffentlichkeit.Thomas M. Schmidt - 2023 - In Johannes Frühbauer, Michael Reder, Michael Roseneck & Thomas M. Schmidt (eds.), Rawls-Handbuch: Leben – Werk – Wirkung. J.B. Metzler. pp. 329-334.
    Im Zentrum der politischen Theorie des Liberalismus steht die Aufgabe, die Institutionen gesellschaftlicher Kooperation und staatlicher Rechtsordnung durch vernünftige Gründe zu legitimieren. Erst die Möglichkeit einer vernünftigen Zustimmung aller Betroffenen zeigt, dass die Vorstellung einer „gerechten und stabilen und darum wohlgeordneten Gesellschaft unter den Bedingungen moderner pluralistischer Demokratien [...] mehr als eine bloße Fiktion“ ist. Dies setzt voraus, dass die Bürger*innen einer pluralistischen Gesellschaft, unabhängig von ihren jeweiligen partikularen Überzeugungen, die Legitimität ihres gemeinsamen politischen Handelns akzeptieren können.
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  49.  2
    Globale Zivilgesellschaft als Konzept und Praxis in Globalisierungsprozessen.Dragica Vujadinović - 2009 - Synthesis Philosophica 24 (1):79-99.
    Die jüngsten Diskussionen zur Zivilgesellschaft greifen das Thema des Globalisierungsprozesses auf und erweitern solchermaßen den theoretischen Diskurs, um den Begriff der globalen Zivilgesellschaft umfassend zu untersuchen. Der Begriff und die Praxis der Zivilgesellschaft sind insofern global geworden, als sie die empirischen Prozesse im Beziehungsgeflecht zwischen den Gesellschaften und die Ausbildung der globalen Zivilgesellschaft widerspiegeln. Aus normativ mobilisierender Perspektive betonen Aktivisten und Theoretiker der Zivilgesellschaft, dass die Weltgesellschaft vor der globalen Gefahr eines Atomkriegs, vor Umweltkatastrophen, Verbrechen und Gewalt sowie vor der (...)
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  50.  3
    Kants Rechtsphilosophie der Urteilskraft.Wolfgang Wieland - 1998 - Zeitschrift für Philosophische Forschung 52 (1):1 - 22.
    Siehe hierzu auch Richard Kämmerlings Rezension: "Was man Dummheit nennt. Richterethos: Die Urteilskraft in Kants Rechtslehre" in der FAZ vom 30. September!Die Metaphysik der Sitten Kants enthält eine Rechtsphilosophie, die die obersten Normen einer jeden Ordnung begründen will, die den Titel einer Rechtsordnung beanspruchen kann. Rechtsnormen bedürfen der Anwendung auf konkrete Einzelfälle. Die Anwendung kann aber in letzter Instanz nicht mehr selbst normiert werden, da ein solcher Versuch nur in einen unendlichen Regreß führen würde. Ihm kommt Kant dadurch zuvor, (...)
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